Das erneuerte Fachkräfteeinwanderungsgesetz kommt lediglich in Etappen, soll aber möglichst rasch helfen, die Personallücken in den Betrieben mit Migranten zu füllen. Diesem Ziel dient auch die geplante Landesagentur für Zuwanderung: Die beim Migrationsministerium angesiedelte zentrale Ausländerbehörde wird für alle Berufe außer den Bereich Gesundheit und Pflege Koordinierungsaufgaben übernehmen und optional neben den kommunalen, unteren Ausländerbehörden zuständig sein.
Allerdings hat sich aus Sicht der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) seit der Einigung von Justiz- und Sozialministerium Anfang April auf Eckpunkte der zentralen Stelle „nicht mehr allzu viel getan“. Daher sagt ein Verbandssprecher: „Es wäre gut, wenn die Regierung der Ankündigung jetzt zeitnah Taten folgen lassen und die Einrichtung der Anlaufstelle zügig umsetzen würde.“ Aus Sicht der Wirtschaft ist es „überfällig“, dass die bisher so komplizierten und langwierigen Verwaltungsverfahren bei der Zuwanderung und Berufsanerkennung verbessert werden. Entscheidend sei dabei auch, das Antragsverfahren zu digitalisieren und die Schnittstellen zu verbessern.
„Effektive Strukturen“ für zentrale Ausländerbehörde angestrebt
Ein Sprecher des Migrationsministeriums erläutert: „Wir sind in finalen Abstimmungen zwischen den Ressorts zur Ausgestaltung im Detail.“ Die Kabinettsvorlage betreffe insbesondere die Bereitstellung neuer Stellen und Mittel, die auch Gegenstand der Haushaltsaufstellung seien, und über die am Ende der Gesetzgeber zu entscheiden habe. „Wir setzen auf effektive Strukturen, die nah dran sind an den Bedarfen vor Ort und den relevanten Akteuren, etwa den Kammern und Anerkennungsstellen.“
Um die Integration von Fachkräften in der Praxis zu beschleunigen, hatten vor fast einem Jahr die Stadt Stuttgart, die Handwerkskammer und die IHK Region Stuttgart eine pilothafte Kooperation vereinbart. Seit September entlasten die Kammern die Behörde, indem sie die nötigen Unterlagen zusammenstellen, Angaben prüfen und rechtlich beraten. Die Kammern handeln in Untervollmacht für die Firmen und leiten die vollständigen Unterlagen an die Ausländerbehörde weiter, die dann das Anerkennungsverfahren startet, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit einholt und die Vorabzustimmung zur Visumerteilung ausstellt.
Kooperation mit der Stadt Stuttgart wird entfristet
Zunächst wurde quasi eine Testphase von einem Jahr vereinbart. Doch „das läuft so gut, dass wir es demnächst entfristen werden“, bestätigte die IHK-Hauptgeschäftsführerin Susanne Herre unserer Zeitung. Zudem sei man vor zwei Monaten auf die Ausländerbehörden in der Region zugegangen und habe ihnen ebenso Kooperationen angeboten. Mit Waiblingen und Weinstadt seien schon Verträge gemacht worden; die IHK erwartet, dass letztlich alle sieben Ausländerbehörden unterschreiben werden. Geplant war in Stuttgart, den Bearbeitungsschritt in der Ausländerbehörde auf fünf Tage zu beschränken. Die Stadt unterschreite dies in Teilen mit zwei bis drei Tagen noch – insgesamt sei mitunter eine Verkürzung um Wochen zu verzeichnen.
„Bündelung von Kompetenzen nur die zweitbeste Lösung“
„Für unsere Betriebe ist die Kooperation nur von Vorteil“, sagt Peter Friedrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart. „Wir können sie individuell beraten und im beschleunigten Verfahren betreuen, was durch die Ausländerbehörden kaum möglich ist.“. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit der zuständigen Stellen fördere zudem den Austausch von Know-how und ermögliche es, die Wege der Fachkräftezuwanderung weiter zu verkürzen.
Mit der neuen Gesetzgebung ist Herre allerdings noch nicht zufrieden. Zwar seien die formalen Anforderungen an Einwanderungswillige abgesenkt worden: Nun könnten sie zum Beispiel auch ohne anerkannten Abschluss, also mit Berufserfahrung und ausländischem Abschluss, kommen. Das Problem sei, dass alle Kriterien im Verwaltungsvollzug für diese niedrigeren Anforderungen geprüft werden müssen. „Das ist irre, weil wir die Verfahrensarten vermehrt haben und es Prüfschritte bei jeder einzelnen Verfahrensart in Behörden und Betrieben gibt.“ Daher sei die Bündelung von Kompetenzen nur die zweitbeste Lösung – besser wäre es für den Ausbau der Zuwanderung, wenn die Regelungen so einfach sind, „dass man die Beratung in dieser Extensität nicht braucht“.