Arta Redjepi will Altenpflegerin werden. Die junge Mazedonierin spricht deutsch und ist bestens integriert. Einen Ausbildungsplatz hat sie, dennoch soll sie abgeschoben werden, weil ihr Ausbildungsweg nicht den bürokratischen Vorgaben entspricht.

S-Süd - Sie schätzt die Arbeit in der Pflege, den Umgang mit den Menschen. Sie beherrscht die deutsche Sprache fast fließend und sie hat alle Auflagen erfüllt, die Ausländerbehörde und Agentur für Arbeit bisher an sie gestellt haben. Arta Redjepi weiß nicht, was sie noch tun muss, um den ihr zugesicherten Ausbildungsplatz als Altenpflegehelferin im Pflegezentrum im Generationenhaus Heslach diesen Oktober antreten zu können. Die Agentur für Arbeit erkennt die Altenpflegehilfe nicht als qualifiziert an, weil diese Ausbildung nur ein Jahr dauert. Ohne die Anerkennung der Agentur für Arbeit aber, verlängert die städtische Ausländerbehörde Redjepis Aufenthaltsgenehmigung nicht. Dass sie trotz all ihrer Mühe abgeschoben werden könnte, diesen Schock hat Arta Redjepi noch nicht verdaut.

 

Vor drei Jahren war die junge Mazedonierin als Aupair nach Böblingen gekommen. Sie entschied sich zu bleiben. Weil ihre Ausbildung als Friseurin in Deutschland nicht anerkannt worden ist, machte sie ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ). Über Freunde ihrer Gastmutter kam der Kontakt zum Generationenhaus Heslach zustande. Im dortigen Pflegezentrum unterstützte sie während des FSJ die Fachkräfte der Einrichtung, indem sie zum Beispiel half, den Pflegebedürftigen Essen und Trinken zu geben. Die Arbeit machte ihr Spaß.

Viele Hürden hat die Mazedonierin bereits gemeistert

Schon im August 2012 wollte die gebürtige Mazedonierin deshalb in Heslach eine Ausbildung als Altenpflegerin oder Altenpflegehelferin beginnen. Doch weil sie keinen deutschen Schulabschluss hatte, stimmten die Behörden dem nicht zu. Also machte Arta Redjepi an der Stuttgarter Volkshochschule den Hauptschulabschluss. Schon allein das war eine Herausforderung, die sie dank der Unterstützung ihres Freundes Marco Heimerdinger und dessen Familie gemeistert hat. Das Schwierige dabei sei gar nicht einmal gewesen, den Lernstoff zu meistern, sagt sie, sondern zu erreichen, dass sie parallel zum Unterricht, ein Praktikum machen konnte, um Geld für ihren Unterhalt zu verdienen.

Wenn Arta Redjepi die deutsche Staatsbürgerschaft hätte, könnte sie mit dem Hauptschulabschluss ohne Probleme die einjährige Ausbildung als Altenpflegehelferin abschließen und sich anschließend zur Altenpflegerin weiterqualifizieren. So hat es ihr Freund Marco Heimerdinger gemacht. Mit dieser Form des Ausbildungswegs soll die Hürde für den Einstieg in den Pflegeberuf gesenkt werden. Normalerweise müssen Schulabgänger einen Realschulabschluss vorweisen, um sofort die Ausbildung als Altenpfleger beginnen zu können. Arta Redjepi aber ist Mazedonierin und deshalb ist ihr dieser Weg versperrt.

Behörden haben keinen Ermessensspielraum

Die Agentur für Arbeit erkennt nur Ausbildungen als qualifiziert an, die mindestens zwei Jahre dauern. Obwohl Arta Redjepi sich auf jeden Fall zur Altenpflegerin weiterbilden möchte, reicht das der Agentur nicht. Auch eine schriftliche Bestätigung seitens des Pflegezentrums, die Mazedonierin nach Abschluss der Pflegehelferausbildung in die Ausbildung als Altenpflegerin zu übernehmen, reichte der Agentur nicht. Die entsprechenden Dokumente liegen dieser Zeitung vor. Weil aber die Zustimmung der Stuttgarter Arbeitsagentur in diesem Fall unabdingbar ist, musste die städtische Ausländerbehörde Arta Redjepis Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen. „Als Ausländerbehörde haben wir da leider keinen Spielraum“, teilte eine Mitarbeiterin der Behörde auf Anfrage unserer Zeitung mit. Einzig, wenn die Agentur für Arbeit eine Ausnahmegenehmigung erteilen würde, könnte die Ausländerbehörde zum Zweck der Ausbildung die Aufenthaltserlaubnis verlängern. Dazu sieht man bei der Stuttgarter Behörde keine Möglichkeit. Der Gesetzgeber habe bei den Vorgaben keinen Ermessensspielraum seitens der Behörden einkalkuliert, teilt eine Sprecherin auf Nachfrage mit.

„Man liest jeden Tag in der Zeitung, dass Fachkräfte in der Pflege gesucht werden und dann nimmt man jemanden nicht, der hier integriert ist, die Sprache spricht und hier einen Freundeskreis hat“, sagt Marco Heimerdinger. Er arbeitet ebenfalls im Pflegezentrum des Generationenhauses. Die Bewohner fragten bereits nach der jungen Frau und er weiß nicht was er antworten soll. Redjepi und Heimerdinger haben nun einen Anwalt eingeschaltet. Georgios Fragkos ist auf Asylrecht spezialisiert. Mit dem gesunden Menschenverstand kann er sich nicht erklären, wie bisher im Fall seiner Mandantin entschieden worden ist. Eine Möglichkeit sieht er allerdings noch die Abschiebung abzuwenden: Die Anerkennung der in Mazedonien abgeschlossenen Ausbildung als Friseurin als Grundlage für den direkten Einstieg in die qualifizierte, dreijährige Ausbildung zur Altenpflegerin. Die entsprechenden Ausbildungsnachweise sind derzeit auf dem Weg nach Deutschland. Arta Redjepi und Marco Heimerdinger hoffen nun auf diesen Weg. Daran, dass die Behörden ihre Aufenthaltsgenehmigung wieder ablehnen, mag Redjepi gar nicht denken. „Zurück möchte ich nicht. Ich müsste dort völlig neu anfangen“, sagt sie.