Fachkräftemangel in Kitas In Australien Erzieher, in Stuttgart nicht anerkannt
Seit 15 Jahren arbeitet der Waiblinger Alexander Kurz in Australien in Kitas. Seine Qualifikation als Erzieher wird in Stuttgart nicht anerkannt. Warum?
Seit 15 Jahren arbeitet der Waiblinger Alexander Kurz in Australien in Kitas. Seine Qualifikation als Erzieher wird in Stuttgart nicht anerkannt. Warum?
Alexander Kurz bekommt fast jede Woche von seiner Mutter Artikel aus baden-württembergischen Zeitungen nach Australien geschickt. Er kann darin lesen, wie viele Fachkräfte in den Kindertagesstätten im Land fehlen. Menschen, die sich um die Kleinsten kümmern. Mit ihnen spielen, essen, sprechen, ihnen die Grundlagen fürs Leben mitgeben. Zehntausende solcher Fachkräfte fehlen im Land. Auf einen wie ihn, der seit 15 Jahren an der australischen Westküste als Erzieher arbeitet, würde man in Deutschland also nur warten, dachte der gebürtige Waiblinger.
Weil seine Familie und er sich vorstellen können, zurück zu kehren in die alte Heimat, hat Alexander Kurz im Sommer beim zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) einen Antrag auf Anerkennung seiner Berufsqualifikationen gestellt. Er reichte seine Zertifikate und Diplome unter anderem für „Early Childhood Education and Care“ (Erziehung und Pflege in der frühen Kindheit) ein. Außerdem einen Nachweis, dass er seit 2007 in australischen Kindertagesstätten gearbeitet hat.
Fünf Monate später bekam er nun das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt: Das RPS befindet seine Ausbildung als nicht gleichwertig zu der eines Staatlich anerkannten Erziehers in Deutschland. Am ehesten würde sie „der Qualifikation eines Staatlich anerkannten Kinderpflegers entsprechen“, aber auch das nur in Teilen, schrieb die Behörde. Wissen über das hiesige Bildungssystem fehle ihm beispielsweise.
Er könnte zwar nun in Deutschland als Kinderpfleger arbeiten, müsste sich aber berufsbegleitend 12 Monate lang nachqualifizieren. Danach wäre er allerdings weiterhin kein Erzieher, sondern Kinderpfleger. Im Gehalt macht das einen erheblichen Unterschied: Während ein Erzieher durchschnittlich maximal 4 400 Euro monatlich verdient, bekommt ein Kinderpfleger rund 1000 Euro weniger.
Alexander Kurz frustriert der Bescheid. Dass er eventuell zusätzliche Kurse in Deutschland belegen muss, etwa zum deutschen Kinder- und Jugendhilfegesetzt oder dazu, welche Bildungsziele in baden-württembergischen Kitas gelten, damit hatte er gerechnet. Nicht aber, dass das, was er seit Jahren tut und kann, nicht einmal in Teilen den Anforderungen an den Erzieherberuf entsprechen soll. Um wieder so zu arbeiten und zu verdienen wie er das jetzt in Australien tut, würde es Jahre dauern.
Wie dem Vater zweier Kinder geht es vielen arbeitswilligen Erziehern und Erzieherinnen aus dem Ausland. Rund 900 Menschen haben 2021 in Baden-Württemberg einen Antrag auf Anerkennung ihrer Berufsausbildung gestellt. Nur rund einem Drittel wurde die volle Gleichwertigkeit beschieden, 40 Prozent sollen sich nachqualifizieren, in jedem dritten Fall entsprach die Ausbildung gar nicht dem deutschen Standard. So viele abgelehnte Fälle gab es in keinem anderen Beruf. Pflegefachkräfte bekamen beispielsweise in neun von zehn Fällen einen positiven Bescheid.
Der Deutsche Kitaverband, der die Interessen von privaten Kitabetreibern vertritt, findet, dass es ausländischen Fachkräften und damit auch denen, die sie einstellen wollen, zu schwer gemacht wird. Er fordert, dass jeder, der im Ausland regulär als Erzieherin oder Erzieher arbeitet, auch hierzulande anerkannt wird. Auch die Verfahren dauerten oft zu lang.
Dabei tut die Politik durchaus einiges, um ausländische Kräfte, aber auch Quereinsteiger für den Mangelberuf zu gewinnen. So soll es ab 2023 im Land für Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anderen Bereich die Möglichkeit zu einer verkürzten Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz geben. Nach maximal zwei Jahren wird man als vollwertige Kraft anerkannt. Auch die Verfahren zur Prüfung ausländischer Berufsabschlüsse wurde vereinfacht und beschleunigt. Gleichzeitig fordern die Berufsverbände, dass das Personal ausreichend qualifiziert sein muss – immerhin werden Kitas nicht nur als Ort der Betreuung, sondern auch der Bildung von Kindern immer wichtiger.
Alexander Kurz ist mit seinem Antrag also mitten in dieses Spannungsfeld zwischen Fachkräftegewinnung einerseits und der Wahrung von Qualitätsstandards andererseits geraten. Er selbst findet es richtig, dass die deutschen Behörden genau hinsehen, was eine oder einer gelernt hat. Allerdings kann er die Entscheidung in seinem Fall nicht nachvollziehen. Das Regierungspräsidium führt in seiner Begründung etwa an, dass die Dauer seiner Ausbildung, die er berufsbegleitend gemacht hat, nicht der vierjährigen Ausbildung zum Erzieher in Deutschland entspricht. „Zählt meine 15-jährige Berufserfahrung gar nichts“, fragt Alexander Kurz.
Was er ebenfalls nicht versteht: „Dass es laut des Bescheids scheinbar sehr wenig Übereinstimmungen der Ausbildungspläne gibt“, sagt Kurz. Das RPS spricht von „sehr großen Unterschieden in den Ausbildungsinhalten sowie der Zielrichtung“. Dabei hätten die Kindertagesstätten in West-Australien einen „sehr hohen Standard“, sagt Alexander Kurz, der von Seiten der Behörden regelmäßig überprüft wird.
Auf Anfrage teilt das RPS mit, dass in den Verfahren unter anderem die Dauer und die Art der Ausbildungseinrichtung geprüft wird. Außerdem die Inhalte und der Umfang der Berufsausbildung. Berufserfahrung würde bei der „Festlegung der Art und Dauer der Nachqualifizierung berücksichtigt“.
Alexander Kurz überlegt noch, was der Bescheid für die Zukunft seiner Familie bedeutet. Er will wohl Einspruch dagegen einlegen. „Wenn ich meinen Beruf in Deutschland nicht ausüben kann, werden wir uns überlegen müssen, ob eine Rückkehr sinnvoll ist“, sagt Kurz. Womöglich hat Deutschland dann wieder eine potenzielle Fachkraft weniger.
Erzieher
Der klassische Ausbildungsweg umfasst vier Jahre und setzt die mittlere Reife voraus. Erzieher können in allen außerschulischen sozialpädagogischen Bereichen mit Kindern und Jugendlichen zwischen 0 und 18 Jahren arbeiten und auch die Leitung einer Einrichtung übernehmen. Auch studierte Sozial- und Kindheitspädagogen können als Erzieherinnen und Erzieher arbeiten.
Kinderpfleger
Die dreijährige Ausbildung kann man mit Hauptschulabschluss machen und danach im außerschulischen Bereich Kinder von null bis zehn betreuen.