Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)


Nach dem Veto des Eisenbahnbundesamtes hatte es hektische Verhandlungen zwischen Vertretern der Behörde, der DB Projektbau und des Ministeriums gegeben. Deren Ergebnis laut Gönners Sprecher: obwohl die geforderte Ausführungsplanung weiterhin nicht vorlag, könne die Baumfällaktion stattfinden. Den Belangen des Naturschutzes werde durch die ohnehin vorgesehene begleitende ökologische Überwachung Rechnung getragen. Ein Protokoll der Einigung gibt es jedoch nicht.

Die für den Laien scheinbar eindeutige Formulierung ("dass Sie ... nicht beginnen dürfen") werteten die Juristen des Landes nicht als Fällverbot. Auch das Eisenbahnbundesamt selbst will sein Schreiben weiterhin nicht so verstanden wissen. Die Zustimmung der Behörde sei nicht nötig gewesen, sagte Umweltministerin Gönner im Landtag. Alle Abwägungen seien so getroffen worden, dass die Fällaktion rechtens gewesen sei.

Eine unabhängige Überprüfung durch das Verwaltungsgericht Stuttgart war jedoch nicht mehr möglich. Von dem Eba-Schreiben habe man "bedauerlicherweise zunächst nur aus Zeitungsberichten" erfahren, kritisierte das Gericht. Inzwischen habe man es vom BUND erhalten. Bei einer vollständigen Information wäre nach Einschätzung des BUND ein Stopp der Fällarbeiten verhängt worden. Für die Landesregierung hätte das nach der Polizeiaktion ein politisches Debakel bedeutet. Inzwischen verfügte das Amt, dass die Bahn auf dem Stuttgart-21-Gelände vorerst keine Bäume mehr fällen darf. Andernfalls drohe ihr ein Zwangsgeld von 250.000 Euro.