Eingestürzte Sprungtürme im Europa-Park Rust, ein Zugunglück auf einer Achterbahn im Legoland in Günzburg; Vorfälle wie diese sind nur zwei von mehreren, die in letzter Zeit auf Fahrgeschäften geschehen sind. Bei Wasen-Besuchern könnten sie eine gewisse Skepsis gegenüber den Achterbahnen, Karussells und Riesenrädern entfacht haben.
„Der TÜV ist sehr streng mit uns“
Doch die Sorge, dass die Fahrgeschäfte auf dem Stuttgarter Volksfest unsicher sein könnten, möchte Mark Roschmann, Sprecher des Schaustellerverbandes Südwest, den Wasen-Gästen nehmen. „Schausteller haben jedes Bauteil ihrer Fahrgeschäfte regelmäßig in der Hand und sehen, wenn Bolzen oder tragende Teile ausgetauscht werden müssen“, betont Roschmann, der auf dem Wasen ein Fahrgeschäft für Kinder und einen Maiskolbenstand betreibt. Dazu kommen sorgfältige TÜV-Prüfung: „Der TÜV ist sehr streng mit uns, die Prüfer kontrollieren vor der Eröffnung jede Schraube und klettern jeden Mast hoch“, sagt Roschmann.
Sieben Prüfer des TÜV Süd waren die gesamte Woche auf dem Gelände unterwegs, um die fliegenden Bauten, wie die mobilen Fahrgeschäfte genannt werden, nach dem Aufbau abzunehmen. Während der TÜV auf dem Oktoberfest alle Fahrgeschäfte überprüft hat, inspizierten die Experten auf dem Wasen nur die 30 größten der insgesamt 49 Attraktionen, für alle weiteren war das Stuttgarter Baurechtsamt zuständig. „Unsere Ingenieure haben viel Erfahrung mit großen Anlagen“, sagt Thomas Oberst, Sprecher des TÜV Süd.
Auch Schausteller sind in der Verantwortung
Die Experten gehen die gesamte Fahrstrecke ab, schauen sich Verschraubungen und Schweißnähte an und überprüfen Bremsen und Sicherungssysteme der Fahrzeuge. Abschließend machen sie selbst eine Testfahrt. Kleinere Mängel werden laut Oberst immer mal wieder festgestellt, diese könnten in der Regel aber schnell behoben werden. Die Inspektionen des TÜV allein reichen allerdings nicht aus, um größtmögliche Sicherheit auf dem Wasen zu ermöglichen. „Ganz wichtig ist auch die Sorgfalt der Schausteller selbst“, betont Oberst. Denn ab der TÜV-Abnahme sind die Betreiber für die Kontrolle ihres Fahrgeschäftes im täglichen Betrieb verantwortlich.
Auch bei Wiebke Bruch und ihrer Familie, die in siebter Generation mit drei Riesenrädern durch Deutschland und Europa ziehen, war am Mittwochnachmittag der TÜV-Prüfer zu Gast. Bruch betreibt auf dem Wasen das 59 Meter hohe und 40 Gondeln starke Sky Lounge Wheel. Jeden Morgen, bevor der Cannstatter Wasen eröffnet, dreht das Riesenrad seine Proberunden. Die Schaustellerin und ihre zehn Mitarbeiter kontrollieren Bolzen, Splinte und den Anpressdruck der Räder, schauen sich die Bremsbeläge an, überprüfen die Elektronik – und tragen alles in ein Formular ein. „Wir befördern viele Menschen, Sicherheit ist uns sehr wichtig“, sagt Bruch.
Unfallfreiheit kann niemand garantieren
Fehler, die von Betreibern oder Prüfern nicht entdeckt werden können, sollten von der Steuerungseinheit angezeigt werden. „Wenn der Fehler sicherheitsrelevant ist, kann eine Achterbahn gar nicht losfahren. Dann geht die Fehlersuche los“, erklärt der Verbandssprecher Roschmann. Hinter der Warnung, dass ein Sicherheitsbügel nicht korrekt verschlossen sei, stecke manchmal auch eine falsche Signalübertragung. „Damit Mitarbeiter ein falsches Signal von einem tatsächlichen Fehler unterscheiden können, sind regelmäßige Schulungen wichtig. Jedes Team muss für Gefahren sensibilisiert sein“, findet Roschmann. Hundertprozentige Sicherheit auf Fahrgeschäften könne selbstverständlich niemand garantierten. Mithelfen könnten aber auch Fahrgäste selbst. Roschmann appelliert dazu, den Anweisungen des Personals zu folgen und die Taschen zu leeren. „Das Smartphone oder der Schlüsselbund können sonst zum Wurfgeschoss werden.“
Stillstand oder technische Defekte will jeder Schausteller auch aus finanziellen Gründen vermeiden, sagt Roschmann: „Unfälle oder technische Defekte sind schlecht für den Ruf eines Schaustellers. Haben Veranstalter den Eindruck, dass eine Achterbahn oder ein Karussell fehleranfällig ist, entscheiden sie sich gegen das Fahrgeschäft.“ Jeder Tag, den ein Fahrgeschäft nicht in Betrieb sein kann, gehe zudem ins Geld. Denn TÜV-Kosten und fünfstellige Summen für den Transport, teils durch ganz Deutschland oder Europa, müssen durch Fahrgasteinnahmen wieder reingeholt werden.
Fahrgeschäfte werden sogar geröntgt
TÜV-Kontrollen
Der TÜV prüft nicht nur nach jedem Aufbau die Fahrgeschäfte. Abhängig von der Größe und Schnelligkeit des Fahrgeschäftes finden alle ein bis drei Jahre sogenannte Verlängerungsprüfungen statt. Etwa alle zwölf Jahre sind vertiefende Prüfungen verpflichtend, bei denen unter anderem tragende Bauteile oder Bolzen geröntgt werden oder Farbe abgetragen werden muss, um etwa Rostschäden zu erkennen.
Norm
Grundlage jeder Überprüfung ist das deutsche Baurecht und die Sicherheitsnorm DIN EN 13814, die europaweit gültige Richtlinien für fliegende Bauten vorschreibt, etwa wie Fahrgäste gesichert werden müssen oder welche Sicherheitsmechanismen es geben muss.