Gewährt bislang ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein Jobticket, so muss die Kostenersparnis für die Fahrkarte grundsätzlich versteuert werden. Baden-Württemberg und Hessen wollen sich dafür stark machen, dass sich das ändert.

Wiesbaden/Stuttgart - Hessen und Baden-Württemberg wollen sich im Bundesrat dafür stark machen, dass Jobtickets von der Steuer befreit werden. Beide Länder bringen am Donnerstag einen gemeinsamen Antrag in den Finanzausschuss ein, wie ein Sprecher des hessischen Finanzministeriums in Wiesbaden der dpa sagte.

 

Gewährt bislang ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein kostenloses oder verbilligtes Jobticket, so muss die Kostenersparnis für die Fahrkarte grundsätzlich versteuert werden. Dies geschieht entweder pauschal durch den Arbeitgeber - und macht ein Jobticket aus Unternehmenssicht unattraktiv, wie der Ministeriumssprecher erläuterte. Muss der Arbeitnehmer sein Jobticket selbst versteuern, dann verringerten sich seine Vorteile deutlich.

„Zukünftig soll der geldwerte Vorteil nicht mehr versteuert werden müssen - weder vom Arbeitgeber, noch vom Arbeitnehmer“, erklärten Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) und Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Das fördere die Nutzung von Bussen und Bahnen.