Ein Rentner aus Stuttgart-Sillenbuch fühlt sich bei einer Fahrscheinkontrolle ungerecht behandelt. Obwohl er sein Seniorenticket bei sich gehabt habe und nur nicht schnell genug war, müsse er nun sieben Euro zahlen. Die SSB kontert.

Stuttgart/Sillenbuch - Den Morgen des 11. März wird Kurt Keppner wohl nicht so schnell vergessen. Bei einer Fahrkartenkontrolle in der Stadtbahn konnte er an jenem Tag sein Seniorenticket nicht rechtzeitig vorzeigen. Der 81-Jährige war an jenem Tag zwischen Sillenbuch und dem Schlossplatz unterwegs, als er in der Bahn auf Höhe des Charlottenplatzes kontrolliert worden sei, wie Keppner berichtet. Er konnte sein Ticket, das er bei sich trug, laut eigenen Aussagen nicht auf Anhieb finden. Daher bekam er einen Beleg ausgestellt, mit dem er seine Fahrt beenden konnte. Auf diesem stand aber auch, dass er ein sogenanntes erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro bezahlen müsse.

 

Er muss zwar nicht die ganzen 60 Euro zahlen, aber einen Teil

Für das Bußgeld soll Keppner aufkommen, weil er seinen Fahrschein nicht auf Verlangen vorzeigen konnte – obwohl er ihn bei sich trug. Letzteres ließ er sich noch am selben Tag an einem Kundencenter der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) bestätigen. Die Bescheinigung über den Besitz eines Seniorentickets reichte Keppner bei der SSB nach. Dadurch entfiel das erhöhte Beförderungsentgelt, doch er muss trotzdem eine Bearbeitungsgebühr von sieben Euro zahlen. Und genau darüber ärgert sich der Rentner. „Die SSB-Haltung ist realitätsfremd und inakzeptabel“, sagt er. Er empfindet es als unverschämt, dass er, obwohl er im Besitz eines Tickets sei, nun zur Kasse gebeten werde. Er beurteilt dies als Rechtsbeugung.

Die SSB verteidigt ihr Vorgehen derweil. Dass ein Fahrgast sein Tickt nicht rechtzeitig finden kann, sei ein recht häufiger Fall, wie Birte Schaper, Pressesprecherin der SSB, auf Nachfrage mitteilte. Die Prüfer könnten nur beurteilen, ob ein Fahrgast seine Fahrkarte im Moment der Kontrolle vorzeigen kann, und nicht, ob er generell im Besitz eines Tickets ist. Bei Nicht-Vorzeigen des Fahrscheins werde ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro ausgestellt. Dafür gebe es eine bundesweit einheitliche Regel. Aus diesem Grund lege die SSB Wert auf Gleichbehandlung aller Fahrgäste. Deshalb könne man auch keine Ausnahme machen, heißt es seitens der SSB.

SSB: Das sei das Vorgehen im gesamten VVS-Gebiet

Das Entgelt müsse allerdings nicht vollständig gezahlt werden, falls der Besitz eines Tickets, wie in diesem Fall, nachgewiesen werden könne. Dann falle lediglich jene Bearbeitungsgebühr von sieben Euro an. Bei diesem Vorgehen richte sich die SSB nach Regeln, die im gesamten Verkehrsverbund Stuttgart gelten würden, wie Schaper betont.

Kurt Keppner überlegt dennoch, juristische Schritte einzuleiten. Es gehe ihm nicht um die sieben Euro, sagt er, sondern „es geht einfach ums Prinzip“.