Mannheim - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat vielen, überwiegend jungen Menschen, den Weg zum Führerschein erleichtert. Der Theorieunterricht darf von den Fahrschulen von sofort an wieder als Präsenzveranstaltung angeboten werden, so der 1. Senat in einem am Freitag veröffentlichtem Beschluss. Strittig bleibt jedoch die Frage ob Nachtfahrten auch dann erlaubt sind, wenn in dem Landkreis eine Ausgangssperre gilt.
Der VGH hat mit seinem Beschluss die Corona-Verordnung des Landes außer Vollzug gesetzt. Die hatte vorgesehen, theoretischen Fahrunterricht ausschließlich online zu geben. Baden-Württemberg war nach Angaben des VGH somit einen anderen Weg gegangen, als die meisten anderen Bundesländer. Die Regierungschefs der Länder hätten bei ihrem Treffen am 3. März eine Öffnung der Fahrschulen mit entsprechendem Hygienekonzept vorgesehen, so das Gericht. Die Landesregierung habe „nicht ausreichend dargelegt, aus welchen Gründen sie von der bundesweiten Abstimmung abgewichen sei“ und warum sie gerade im Fahrschulbereich eine „generelle, auch regional nicht differenzierte Regelung geschaffen habe, die Präsenzunterricht ausnahmslos ausschließe“. Zudem, so der VGH, verstoße die bisherige Regel im Südwesten „aller Voraussicht nach“ gegen Bundesrecht: das schreibe vor, dass der Theorieunterricht in „ortsfesten Gebäuden“ abgehalten werden müsse. Der nun veröffentlichte Beschluss des VGH geht auf den Antrag eines Fahrlehrers aus dem Landkreis Biberach zurück, gilt aber ausdrücklich für alle Fahrschulen im Land.
Flickenteppich an Regelungen
Weiterhin Unklarheit besteht für die Fahrlehrer bei der Frage, wie in Zeiten der Ausgangssperre mit Nachtfahrten umzugehen sei. „Da haben die Juristen in den Rathäusern unterschiedliche Meinungen“ sagt Jochen Klima, der Vorsitzende des Fahrlehrerverbandes. Inzwischen seien zwar die meisten Landkreise der Ansicht, dass die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Nachtfahrten auch bei geltender Ausgangssperre gemacht werden können. Göppingen und Sigmaringen sehen das nach Angaben des Verbandes aber anders „und von vielen anderen Kreisen gibt es keine verlässliche Aussage“, sagt Klima.
Unabhängig davon kämpfen die Fahrschulen darum, für die ausgebildeten Schüler Prüfungstermine zu bekommen. Die seien schon immer ein rares Gut gewesen, sagt Klima. Nun können wegen der Quarantäneregeln maximal neun an Stelle von elf Prüflingen am Tag getestet werden, zudem müssten auch Prüfer in Quarantäne. „Das Potenziert sich“. Brandaktuell hat der Verband die Zahlen vom vergangenen Jahr: da sind im Südwesten insgesamt 85 000 praktische Prüfungen weniger abgenommen worden als üblich.