Ein Autofahrer soll am Sonntag auf dem Weg zum Flughafen mehrere rote Ampeln nicht beachtet haben. Wenn sich herausstellt, dass das Absicht war, kann das weitreichende Konsequenzen haben.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Für einen Autofahrer, der am Sonntag auf dem Weg zum Flughafen mehrere Rot zeigende Ampeln nicht beachtet hat, könnte es brenzlig werden. Nicht nur dräut ihm ein Führerscheinentzug, auch könnte er wegen der regelwidrigen Fahrt vor Gericht landen, wenn die Ermittler zu dem Schluss kommen, dass er vorsätzlich gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung verstoßen hat, teilt Joachim Elser, der Leiter der städtischen Verkehrsüberwachung, mit.

 

Der Verkehrssünder fällt einem Zeugen auf

Der Mann hatte es am Sonntag gegen acht Uhr eilig, zu seinem Flieger zu kommen. Auf der Fahrt soll er an der Botnanger Straße, der Herderstraße und der Rotenwaldstraße trotz roter Ampelsignale weitergefahren sein. Ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß, wenn die Ampel schon länger als eine Sekunde Rot zeigt, wird mit einem Bußgeld von 200 Euro und einem Eintrag von zwei Punkten im Flensburger Zentralregister geahndet. Außerdem muss der Fahrer dann für einen Monat seinen Führerschein abgeben. Anders sieht es aus, wenn der Fahrer vorsätzlich den Verstoß begeht. Dann gehe der Fall wahrscheinlich sogar vor Gericht, sagt Elser.

Dem Rotlichtsünder war die Polizei am Sonntag auf die Spur gekommen, weil er einem anderen Autofahrer aufgefallen war, der die Polizei anrief. Eine Streife stoppte den 55-jährigen Stuttgarter dann am Flughafen. Er habe kein Verständnis dafür gezeigt, von der Polizei angehalten zu werden, da er eilig zum Flieger musste. Ob er noch rechtzeitig zum Schalter kam, ist nicht bekannt.