Fahrverbot-Debatte in Stuttgart Deutsche Umwelthilfe will weiteres Zwangsgeld erzwingen

Die Deutsche Umwelthilfe setzt die Landesregierung in der Debatte um strengere Fahrverbote in Stuttgart weiter unter Druck. Die bisherigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung reichen der Organisation nicht aus - daher zieht sie erneut gegen das Land vor Gericht.
Stuttgart - Der Verein Deutsche Umwelthilfe hat im Zusammenhang mit zumindest punktuell weiter zu hohen Stickoxid-Grenzwerten in Stuttgart erneut ein Zwangsgeld von 25.000 Euro gegen das Land Baden-Württemberg beantragt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte am Freitag auf Anfrage, ein solcher Antrag sei eingegangen. Im Kern wirft die Umwelthilfe der grün-schwarzen Landesregierung vor, zu lasche Diesel-Fahrverbote für die Landeshauptstadt verhängt zu haben und bei ihrer Kommunikation obendrein einzelne Messergebnisse von Stickstoffdioxid (NO2), die über den Grenzwerten lägen, außen vor zu lassen.
Das Verkehrsministerium wies diese Vorwürfe im Grundsatz zurück. Man sei auf einem guten Weg und habe nicht einzelne Messstationen, sondern „die Luftschadstoffbelastung als Ganzes“ im Blick, sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage.
Maßnahmen zur Gewährleistung von sauberer Luft
Hintergrund der Debatte ist, ob die zurzeit in Stuttgart geltenden Diesel-Fahrverbote ausreichend sind oder ausgeweitet werden müssen. Die Landesregierung hatte zum 1. Juli Fahrverbote für viele Euro-5-Diesel in der Landeshauptstadt eingeführt, nachdem der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof die Zahlung eines ersten von der Umwelthilfe beantragten Zwangsgeldes in Höhe von 25 000 Euro in zweiter Instanz bestätigt hatte. Das Land versuchte daraufhin erfolglos, mit einer sogenannten Vollstreckungsabwehrklage Fahrverbote in Stuttgart zunächst noch aufschieben zu können.
Die Umwelthilfe klagt nicht auf Fahrverbote, sondern darauf, dass ausreichende Maßnahmen zur Gewährleistung von sauberer Luft ergriffen werden. Sie argumentiert, in Stuttgart fielen bestimmte Messwerte weiter höher aus als gesetzlich erlaubt, daher müssten „umfangreiche Ausnahmen vom Dieselfahrverbot, welche insbesondere den Lieferverkehr betreffen, deutlich reduziert werden“.
Das Land trickse bei der Veröffentlichung einzelner Werte
Zudem trickse das Land bei der Veröffentlichung einzelner Werte, befand die Organisation. Obwohl offizielle Messstationen des Landesamts für Umwelt an bestimmten Stellen in Stuttgart im Vorjahr weiter zu hohe NO2-Belastungen gemessen hätten, veröffentliche das Land nur jene Ergebnisse, die deutlich unter den Grenzwerten lägen. Konkret bezog sich die Umwelthilfe auf zu hohe Werte in der Prag- und Talstraße.
Das grün-geführte Verkehrsministerium teilt mit Blick auf die Talstraße mit, hier habe man bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen. „Das hatte Erfolg, denn die Werte im Januar 2021 lagen niedriger als im Jahresmittel 2020, und das, obwohl im Winter normalerweise die höchsten Werte auftreten.“ Man sei mit der Stadt Stuttgart darüber hinaus „wegen ergänzender Maßnahmen im Gespräch“.
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