Der Verband Region Stuttgart sieht die geplanten Euro-5-Dieselfahrverbote in Stuttgart kritisch. Zumindest auf einigen Abschnitten von Bundesstraßen müssten sie verhindert werden.

Stuttgart. - In der Debatte um die Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart pocht der Verband Region Stuttgart auf Änderungen. Der regionale Verkehrsausschuss hat mit großer Mehrheit beschlossen, dass Abschnitte von Bundesstraßen aus der vorgesehenen „kleinen Umweltzone“ herausgenommen werden sollen, auf die das seit dem Januar auf einigen Straßen geltende Fahrverbot für Euro-5-Dieselautos ausgedehnt werden könnte. Diese Zone erstreckt sich nicht wie die heute geltende Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet, sondern auf den Talkessel und die Bezirke Feuerbach, Zuffenhausen und Bad Cannstatt.

 

Autofahrer zu Umwegen gezwungen

Prinzipiell kritisiert der Verband in seiner Stellungnahme an das Regierungspräsidium, dass Fahrverbote die Erreichbarkeit von zentralen Einrichtungen in Stuttgart erschwerten und Autofahrer zu Umwegen zwingen würden, die zu mehr Verkehr in anderen Kommunen führen. Deshalb sollten, so die Region, Fahrverbote „nur so kurz wie nötig angeordnet werden“. Sie mahnt, dass in dem Luftreinhalteplan dargelegt werden müsse, wann ein Fahrverbot aufgehoben werden könne.

Keine Ausweichrouten

Konkret bemängelt die Region, dass der Straßenzug der B 10/27 zwischen Kornwestheim und der A-81-Anschlussstelle bei Zuffenhausen in der kleinen Umweltzone liegt. Dies behindere die Verbindungen von Kornwestheim, Aldingen und Pattonville zur A 81, nach Ditzingen und Leonberg. Betroffene Dieselfahrer würden dann zu großen Umwegen gezwungen, unter Umständen auch durch das schadstoffbelastete Ludwigsburg. Ähnliches gilt nach Ansicht der Region für die B 14 zwischen Kappelbergtunnel und B 10, die auf Markung Bad Cannstatt liegt. Dieselfahrer könnten dann Ausweichrouten über den Schurwald nehmen. Beide Abschnitte sollten deshalb vom Fahrverbot ausgenommen werden. Das hatte auch der Stuttgarter Gemeinderat gefordert.