Werkstätten könnten wegen des kommenden Fahrverbots in ihrer Existenz bedroht sein. Dies befürchtet die Kfz-Innung. Doch nun gibt es eine Lösung.

Stuttgart - Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg wird bei dem ab 1. Januar 2019 geltenden Dieselfahrverbot bis einschließlich Euro 4 im Einzelfall Ausnahmen für den Besuch von Kfz-Werkstätten zulassen. Die Werkstätten müssen dazu eine Ausnahmegenehmigung bei der Stadt beantragen.

 

Die Kfz-Innung und der Verband des Kfz-Gewerbes sehen in dem Fahrverbot eine „akute Existenzbedrohung“ für die Stuttgarter Betriebe mit ihren 2000 Arbeitsplätzen. Sie raten bedrohten Unternehmen, gegen den Luftreinhalteplan zu klagen. Nach einem Gespräch mit den Branchenvertretern sieht das Verkehrsministerium nun eine Härtefallregelung vor.

Mit Ausnahmegenehmigung in die Werkstatt

Sofern Betriebe durch die Verkehrsbeschränkungen „nachweislich in ihrer Existenz bedroht sind, kann eine Einzelgenehmigung bei der Stadt Stuttgart beantragt werden“, heißt es in einer Erklärung. Dazu müsse die begründete Stellungnahme eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers vorgelegt werden. Kunden mit Dieseln unter Euro 5 können dann mit einer Terminbestätigung der Werkstatt in die Umweltzone ein- und ausfahren.

Eine generelle Ausnahme sei nicht möglich, denn in Stuttgart seien der Stickstoffdioxid- und der Feinstaubgrenzwert „bereits seit geraumer Zeit“ überschritten. „Alle müssen ihren Teil zum Schutz der Gesundheit beitragen“, heißt es weiter. Die Regierung wolle Fahrverbote für Euro 5 vermeiden. Dazu müssten alle wirksamen Maßnahmen ergriffen und dürften möglichst wenig Ausnahmen erteilt werden.