Die Strafanzeige eines Stuttgarter Dieselfahrers gegen Verkehrsminister Hermann wird nicht weiterverfolgt. Das hat die Staatsanwaltschaft entschieden und auch begründet.

Stuttgart - Die Strafanzeige eines Dieselfahrers aus Sillenbuch gegen Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) und gegen die Schadstoffmessstelle am Stuttgarter Neckartor bleibt ohne Folgen.

 

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart werde den Vorgang nicht weiterverfolgen, sagt ein Sprecher der Behörde. Die Anzeige erfülle nicht die notwendigen Kriterien. Zudem sei es nicht möglich, gegen eine Messstelle eine Strafanzeige zu erstatten, da die Anlage keine juristische Person sei. Und auch im Fall des angezeigten Verkehrsministers komme keine Straftat in Betracht. „Wir müssen nachhaltige Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat haben“, so der Sprecher. Das sei nicht der Fall. Auch der Anzeigenerstatter nenne keine konkrete Straftat.

Es sei keine Straftat zu erkennen

Selbst wenn die Messstelle am Neckartor, wie vom Anzeigenerstatter formuliert, an einem „fragwürdigen Standort“ stehe und aus „ideologischen“ Gründen aufgestellt worden sei, sei keine Straftat zu erkennen – zumal sie vor der Amtszeit Hermanns aufgestellt worden sei und Hermann für den Standort nicht zuständig sei. Wenn überhaupt, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, sei das Verwaltungsgericht für diesen Sachverhalt zuständig, nicht die Strafverfolgungsbehörde.