In den rollenden Verkehr darf zum Zweck der Kontrolle nur die Polizei eingreifen. Ein Sprecher des Stuttgarter Präsidiums erklärte, man könne zur neuen Regelung vorerst nur ganz generell Stellung nehmen. Die Fahrberechtigung würde man wie bei allgemeinen Verkehrskontrollen mituntersuchen. Das geht nur mit der Überprüfung des Fahrzeugscheins. Die Stadt kann, abgesehen von Ausnahmefällen, keine Kontrollen vornehmen – Politessen können nicht eingreifen.