Das Kraftfahrt-Bundesamt kann keine Systeme zulassen. Neben der Nachrüstung will der Bund den in der EU gültigen Stickstoffdioxid-Jahresmittel-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft relativieren.

Stuttgart. - Die Landesregierung setzt zur Vermeidung des Fahrverbots für Euro-5-Diesel auf Hardware-Nachrüstungen. Wenn mit diesen ein Stickstoffdioxidausstoß von maximal 270 Milligramm pro Kilometer im Realbetrieb (RDE-Test) erreicht werde, könnten die Fahrzeuge weiter betrieben werden. Zum Vergleich: Euro 6 d lässt ab 2021 für Neufahrzeuge 120 Milligramm zu. Die Hersteller hätten ein knappes Jahr Zeit, Lösungen zu entwickeln, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag. Das Fahrverbot für Euro-5-Diesel soll Ende des kommenden Jahre greifen.

 

Mitte 2019 wird überprüft

Regierungspräsident Wolfgang Reimer (Grüne) hatte erst am Montag nach einer Entscheidung und einer Fristsetzung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim zugesagt, den Luftreinhalteplan für Stuttgart noch um das Euro-5-Verbot zu ergänzen. Der Plan soll mit Fahrverboten für Diesel bis einschließlich Euro 4 zum 1. Dezember in Kraft treten. Das Regierungspräsidium muss dem Vernehmen nach noch 500 Einsprüche prüfen.

„Wir respektieren die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs“, kommentierte Verkehrsminister Winfried Hermann die Entwicklung. Die CDU-Fraktion im Landtag zeigte sich nicht überrascht. Nach wie vor gelte, dass die Stickstoffdioxidwerte der Station am Neckartor Mitte 2019 überprüft würden, so Verkehrssprecher Thomas Dörflinger. Der SPD-Fraktionschef im Landtag, Andreas Stoch, nannte das Fahrverbot für Euro-5-Diesel „unverhältnismäßig“.

KBA wartet auf Vorgaben

Bisher gibt es keine Möglichkeit, ein Dieselfahrzeug nachzurüsten, weil das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) dies gar nicht genehmigen kann. Dazu fehlen die rechtlichen Voraussetzungen. Die Bundesregierung müsse diese „jetzt schnellstmöglich schaffen“, so Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz. Auch der ADAC-Vorstandschef Dieter Roßkopf fordert „deutlich beschleunigte Aktivität“. Zulieferer haben Nachrüstsysteme zur Abgasreinigung beim KBA angemeldet. So die Firma Dr. Pley für Autos von Volvo. „Wir selbst planen keine Diesel-Nachrüstung und wissen nicht, für welche Modelle eine Zulassung beantragt wurde“, so Volvo-Deutschland-Sprecher Michael Schweitzer.

Neben der Nachrüstung will der Bund den in der EU gültigen Stickstoffdioxid-Jahresmittel-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft relativieren. Künftig sollen erst bei einer Überschreitung von 50 Mikrogramm Maßnahmen wie Fahrverbote erfolgen. In Stuttgart lag der Wert im Oktober (Jahresschnitt) knapp über 70 Mikrogramm. „Ein Heraufsetzen der Grenzwerte macht die Luft nicht sauberer und verstößt gegen Europarecht. Wir lehnen das ab“, sagt Andreas Schwarz.