Die Regierung erwartet als Gegenleistung für die dauerhafte Ausnahme vom Fahrverbot eine Selbstverpflichtung zum Austausch alter Diesel mit Euro 4.

Stuttgart - Die Landesregierung hat bei der Präsentation ihrer Vorstellungen für das Diesel-Fahrverbot in Stuttgart eine ganze Reihe von Ausnahmen festgeschrieben, dazu auch eine neue für Handwerker. Sie sollen in den neuen Luftreinhalteplan einfließen. Der sieht bisher wegen der zu hohen Stickstoffdioxidwerte ein Fahrverbot für Diesel bis einschließlich Euro 4 für Einpendler ab dem 1. Januar 2019 vor. Die Stuttgarter selbst trifft das stadtweite, ganzjährige Verbot vom 1. April 2019 an.

 

Handwerker will die grün-schwarze Landesregierung mit einer unbefristeten Übergangsregelung vom Fahrverbot ausnehmen, „es sei denn, die Selbstverpflichtung des Handwerks und anderer zur Flottenerneuerung zeigt keine Wirkung“, heißt es in dem Regierungspapier.

Wie die Selbstverpflichtung aussehen soll, haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Vize-Regierungschef Thomas Strobl (CDU) nicht konkretisiert. Das versucht nun das Verkehrsministerium. Dessen Amtschef Uwe Lahl hat Wirtschaftsverbände im Land angeschrieben. Sie sollen bei einem Gespräch am 14. September darstellen, wie sie ihrer „gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen, sukzessive ihren Fuhrpark auf umweltfreundliche Fahrzeuge“ umzustellen, sagt Lahl.

Über Ziel wird verhandelt

Auf Nachfrage erklärte das Ministerium, dass die Wirtschaft sich dazu bekennen solle, dass „nach und nach ein relevanter Anteil der Euro-4-Fahrzeuge durch moderne Euro-6-Fahrzeuge ersetzt wird“. Zunächst sollen die Verbände den Bestand an Euro-4-Dieseln nennen. Dann werde „eine Zielzahl vereinbart“. Wo diese liege, nach wie vielen Jahren ein Fahrzeug ersetzt werden soll, bleibt offen. Euro-4-Diesel werden zum Fahrverbot 2019 mindestens acht Jahre alt sein.

Die Selbstverpflichtung solle dadurch überprüfbar werden, dass die Verbände „im Weiteren vorlegen müssen, wie viele Fahrzeuge ausrangiert wurden und wie nahe sie der Zielzahl gekommen sind“, teilte das Ministerium mit. Die Ausnahmekonzeption soll im neuen Plan dargestellt werden. Über die Aufnahme des vom Verwaltungsgericht Stuttgart festgesetzten und vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Verbots auch von Euro 5 in den Plan, frühestens zum 1. September 2019, befindet sich das Land in einer weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung.