Die Debatte um Fahrverbote hat bundesweit an Brisanz verloren. In den betroffenen Städten ist das Thema für Diesel-Fahrer aber natürlich weiter von großer Bedeutung. Und da wird bis zuletzt vor Gericht gestritten.

Leipzig/Ludwigsburg - Mit der Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten zur Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid in Ludwigsburg, Kiel und Hamburg hat sich am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatten auf eine entsprechende Änderung in den Luftreinhalteplänen der Städte geklagt. Die Entscheidung will der 7. Senat an diesem Freitag um 10.30 Uhr verkünden.

 

In den Vorinstanzen waren die Umweltverbände in allen drei Fällen erfolgreich. An bestimmten Messstationen in den drei Städten wurde demnach seit Jahren der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten. In Kiel geht es um den Theodor-Heuss-Ring, in Hamburg um die Habichtstraße und in Ludwigsburg um die Friedrichstraße. Diese Messstation ist inzwischen aber verlegt auf die Schlossstraße.

Oberste deutsche Verwaltungsrichter müssen nun entscheiden

Die Städte hatten zwar weitere Maßnahmen angekündigt, die Verbesserungen bringen sollten, den Gerichten ging dies aber zu langsam. Durch zusätzliche Diesel-Verkehrsverbote könnten die Grenzwertüberschreitungen schneller abgebaut werden, hieß es. Die Gerichte hatten jedoch die Revision in Leipzig zugelassen.

Die obersten deutschen Verwaltungsrichter müssen nun entscheiden, ob die Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge in die Luftreinhaltepläne aufgenommen werden müssen.

„Wir wollen Fahrverbote abwenden, weil wir die Grenzwerte auch mit anderen Maßnahmen einhalten können“, erläuterte Michael Ilk, Bürgermeister für Mobilität in Ludwigsburg, am Rande der Verhandlung in Leipzig. Dazu gehörten Tempolimits, Hybridbusse, Ausbau der Radwege sowie weniger Fahrstreifen für Autos. Überdies würden Fahrverbote vor allem diejenigen treffen, die sich nicht unbedingt hochmoderne Autos leisten könnten und zu extremen Randzeiten zur Arbeit müssten.

Bundesverwaltungsgericht machte 2018 den Weg frei

Nach der Verhandlung gab sich Ilk verhalten optimistisch: „Das Urteil steht zwar noch aus, aber ich bin zuversichtlich, dass die Richter unseren Argumenten folgen, dass wir in Ludwigsburg auch ohne ein Diesel-Fahrverbot die zulässigen Grenzwerte für Stickstoffdioxid zeitnah erreichen oder sogar unterschreiten.“

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar 2018 den Weg für Fahrverbote in Deutschland frei gemacht. Fahrverbote seien grundsätzlich zulässig, müssten aber verhältnismäßig sein, hatten die obersten Verwaltungsrichter damals entschieden. Zwei Jahre später hatte der gleiche Senat aber auch festgestellt, dass bei geringen Überschreitungen der Grenzwerte auf Fahrverbote verzichtet werden kann. Wenn mit anderen Mitteln die Einhaltung des Grenzwerts in Kürze absehbar sei, dann könnten Verkehrsverbote unverhältnismäßig sein, hieß es.