In der Nacht zum Freitag wird es ernst: Von null Uhr an müssen Autofahrer mit einem Bußgeld beim Verstoß gegen das Dieselfahrverbot finden. Die Polizei hat bei Kontrollen jedoch eine andere Priorität.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Die ersten vier Wochen haben die Polizei und die städtische Verkehrsüberwachung als Übergangszeit definiert. Sprich: Wer im Januar noch mit einem Diesel der Euronorm 4 oder schlechter unterwegs war, musste kein Bußgeld bezahlen. „Um Mitternacht endet diese Schonfrist“, sagt die Polizeisprecherin Monika Ackermann. Nun wird ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro fällig, wenn man bei einer Kontrolle erwischt wird. Wie bislang werde die Polizei aber keine eigenen Kontrollen zur Überwachung des Fahrverbots ansetzen. „Das läuft im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrollen, welche die Verkehrspolizei regelmäßig macht“, erläutert Ackermann.

 

Für Stuttgarter gilt eine Übergangsfrist

Bei diesen Kontrollen lege die Polizei ihr Augenmerk auf Verstöße gegen Vorschriften, die sicherheitsrelevant sind. Dazu zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handyverstöße und nicht angelegte Sicherheitsgurte. Wenn dann beim obligatorischen Blick in die Fahrzeugpapiere auffalle, dass es sich um ein vom Fahrverbot betroffenes Auto handele, gehe eine Meldung an die Stadt raus und der Halter muss bezahlen. Eine weitere Übergangsfrist besteht jedoch noch: Stuttgarter haben noch bis zum 1. April Zeit. Vom Freitag, 1. Februar, an sind Fahrzeuge aus dem Umland betroffen.

In den ersten Wochen hatte sich die Verkehrspolizei bei Kontrollen darauf beschränkt, die Autofahrer auf das Fahrverbot hinzuweisen. Eine Statistik, wie viele das waren, habe man nicht erhoben.

Der Vollzugsdienst der Stadt, der den ruhenden Verkehr überwacht, hat in den ersten vier Wochen des Jahres mit dem Bußgeldbescheid für Falschparken und andere Verstöße schriftlich auf das Fahrverbot hingewiesen.