Das Land und die Stadt Ludwigsburg legen gemeinsam Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ein. Sie sind der Meinung, Fahrverbote seien unverhältnismäßig. Dieselautos dürfen deshalb vorerst in der Barockstadt weiterfahren.

Digital Desk: Michael Bosch (mbo)

Ludwigsburg - Die Stadt Ludwigsburg und das Land Baden-Württemberg gehen gemeinsam gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Luftreinhalteplan in der Barockstadt vor. Sie wollen prüfen lassen, ob es verhältnismäßig ist und wollen deshalb bis zum 13. Januar – dann läuft die Frist ab – Revision einlegen. Die Mannheimer Richter gaben Ende November einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt, die wegen langjähriger Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid in der Barockstadt vor Gericht gezogen war.

 

Das Regierungspräsidium (RP) – die Landesbehörde, die für die Luftreinhaltepläne zuständig ist – und die Stadt müssen deshalb Maßnahmen ergreifen, um den Jahresgrenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter für Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten – und das möglichst schnell.

Regierungspräsidium sieht Ludwigsburg auf einem guten Weg

Am einfachsten kann das mit Fahrverboten erreicht werden. Die sind nun aber erst einmal aufgeschoben. Und zwar so lange, bis die nächsthöhere Instanz, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, abschließend über den Fall entschieden hat. Das könnte dauern.

Also sind Dieselfahrer aus Ludwigsburg ihre Sorgen los? Mitnichten. Dass ein Urteil in einem Revisionsprozess aufgehoben wird, ist äußerst unwahrscheinlich. Bei der Revision wird das Urteil lediglich auf Rechtsfehler hin überprüft, Tatsachen die in vorheriger Instanz festgestellt wurden, werden nicht erneut abgewogen.

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„Wir teilen die Einschätzung des VGH nicht und rechnen damit, dass in Ludwigsburg 2020 alle Grenzwerte eingehalten werden“, sagt der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer nichtsdestotrotz. „Die aktuellen Messwerte bestätigten, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“ In den Monaten August bis Oktober betrugen sie 41, 42 und 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Damit argumentiert auch die Stadt. „Die Revision ist für uns aber kein Feigenblatt“, sagt Oberbürgermeister Matthias Knecht. Denn Fahrverbote für Dieselautos müssen nicht verhängt werden, wenn die Stadt andere Maßnahmen ergreift, die denselben Effekt haben und die Grenzwerte dadurch genauso schnell unterschritten werden.

Knecht will Autos in der Stadt ausbremsen

Im neuen Jahr wollen sich die Verantwortlichen aus Ludwigsburg im Regierungspräsidium treffen und diskutieren, wie die Luft in Ludwigsburg sauberer werden kann. Der Termin ist für den 17. Januar anberaumt. Beraten werden sollen dann unter anderem zusätzliche Busspuren, Parkraumbewirtschaftung in der Süd- und Weststadt sowie Tempolimits. „Sobald wir uns mit dem RP über Maßnahmen verständigt haben, werden wir diese umsetzen“, so Knecht. Er plädiert für Tempo 40 an einigen Stellen in der Stadt.

Das Regierungspräsidium hält Fahrverbote für Fahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 6 in Ludwigsburg auch deshalb für unverhältnismäßig, weil Gutachten weiter sinkende Messwerte prognostizieren. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte in seinem Urteil diese Einschätzung bezweifelt.