Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Land verpflichtet, Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Luftreinhalteplan aufzunehmen. Die CDU kündigt an, dagegen vorzugehen.

Stuttgart - Baden-Württemberg wird nach Angaben der Regierungsfraktion CDU gegen eine neuerliche Gerichtsentscheidung für sauberere Luft in Stuttgart vorgehen. „Für uns ist klar, dass wir dieses Mal alle Rechtsmittel nutzen müssen und wie angekündigt Rechtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegen werden“, sagte Fraktionschef Wolfgang Reinhart am Freitag.

 

Der anderen Regierungspartner, die Grünen, formulierten vorsichtiger: „Innerhalb der festgelegten Frist wird die grün-schwarze Koalition festlegen, ob sie beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim Beschwerde einlegt.“

Land muss Fahrverbot für Euro-5-Diesel in Luftreinhalteplan aufnehmen

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte zuvor das Land verpflichtet, bis Ende August Fahrverbote für Euro-5-Diesel mit einem Termin in den 3. Luftreinhalteplan für Stuttgart aufzunehmen. Weil das Land dieser Vorgabe aus vorangegangenen Urteilen bisher nicht nachgekommen sei, habe das Gericht Baden-Württemberg nun eine Frist dafür bis zum 31. August 2018 eingeräumt, erklärte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Ansonsten drohe ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro.

Gegen die Entscheidung (13 K 3813/18) ist nach Gerichtsangaben noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim möglich.