Das Verwaltungsgericht Stuttgart kritisiert das Land scharf. Es lenke trotz Zwangsgeldern beim Thema Fahrverbot nicht ein. Nun zieht das Gericht die Schraube an.

Stuttgart - Das Land bleibt in Sachen Luftreinhaltung in Stuttgart vor Gericht auf der Verliererstraße. Am Dienstag hat die 17. Kammer des Verwaltungsgerichts in einem Beschluss (Az. 17 K 5255/19) erstmals für ein Zwangsgeld nicht 10 000, sondern nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung 25 000 Euro angesetzt. Beantragt hatte es die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gezahlt werden muss an die Deutsche Kinderkrebsstiftung. Das Land kann Beschwerde einlegen.

 

Das Zwangsgeld werde fällig, weil das Land in der nächsten Fortschreibung des Luftreinhalteplans nur ein kleine Fahrverbotszone für Euro-5-Diesel plane. Vorgegeben sei durch ein Urteil aus 2017 ein Euro-5-Fahrverbot in ganz Stuttgart. Kleinräumiger sei das Verbot nur dann möglich, wenn gesichert sei, dass auch dann der Stickstoffdioxid-Grenzwert überall eingehalten werde. Die Prognose aus der 5. Fortschreibung ergebe aber „im Gegenteil, dass die vorgesehenen Maßnahmen erneut nicht zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte führen“.

Update wirkt nicht immer

„Wir sind sehr zufrieden, erstmals zahlt das Land nicht an sich selbst“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Klar sei, dass es ein Verkehrsverbot für Euro-5-Diesel in ganz Stuttgart geben müsse, „ohne Ausnahmen, zumal für Fahrzeuge, die die Grenzwerte auch nach einem Software-Update nicht einhalten“. Resch spielt auf die bereits jetzt gültige Ausnahmeregelung an. Diesel mit Update sind zwei Jahre vom Fahrverbot befreit.

Befreiung „ohne Rechtsgrundlage“

Dafür gebe es „keine Rechtsgrundlage“, so Resch. Vorher-Nachher-Messungen von Instituten an Fahrzeugen mit Updates hätten teils sogar höhere Stickoxidwerte ergeben. „Auf dem Prüfstand waren die Autos besser, im Straßenbetrieb aber schlechter, wie kann das sein?“, fragt er. Über diese Entwicklung wollen die TV-Magazine Frontal 21 und Plusminus berichten, im Fokus stehen dabei Euro-5-Diesel von Daimler und Volvo.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 10. Januar Messreihen von Updates veröffentlicht, mit teils erheblichen Schadstoffminderungen. Die Listen seien unvollständig, denn die Kohlendioxidemission fehle, so Resch. Der höhere Ausstoß durch höheren Verbrauch nach dem Update werde einfach nicht dargestellt.