Die Landesregierung soll über die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vor dem 24. September entscheiden. Die Dieselbesitzer sollten wissen, woran sie sind.

Stuttgart - Das Kraftfahrzeuggewerbe im Land und die Kfz-Innung Region Stuttgart fordern die Landesregierung auf, ihre Entscheidung zum Fahrverbots-Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart noch vor der Bundestagswahl zu treffen. Die Dieselbesitzer wollten wissen, woran sie seien. Die Regierung hat bis zum 3. Oktober Zeit, um beim Urteil über eine Berufung oder eine Revision zu befinden. Der Bund für Umwelt und Naturschutz fordert die Regierung auf, das Urteil zu akzeptieren. Stuttgart dürfe „nicht länger ein rechtsfreier Raum sein, in dem der Verkehr fortlaufend gegen das Umweltrecht verstoßen kann“.

 

Erstaunliche Aussage von Merkel zur Plakette

Das Gericht hatte entschieden, dass das Land wegen der viel zu hohen Stickstoffdioxidwerte in Stuttgart ein Fahrverbot für Diesel unter der Euronorm 6 und ältere Benziner nicht erst im Jahr 2020, sondern schon 2018 aussprechen müsse. Es folgte damit der klagenden Deutschen Umwelthilfe (DUH). Grundsätzlich, so die Richter, sei der Verordnungsgeber Bund verpflichtet, das notwendige Instrumentarium zu schaffen, um das Bundesimmissionsschutzgesetz umzusetzen. Wenn dies nicht geschehe, habe das Land andere Möglichkeiten, um den objektiven Willen des Gesetzgebers – in diesem Fall den Gesundheitsschutz – durchzusetzen. Das Gericht zeigt im Urteil (13K5412/15) die entsprechende Beschilderungsmöglichkeit auf. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Dienstag, als das schriftliche Urteil erging, auf einer Veranstaltung dieser Zeitung gesagt, dass es keine Blaue Plakette geben werde, weil diese nicht kontrolliert werden könne. Das gilt indessen als erstaunliche Aussage, denn die bereits eingeführte Grüne Plakette wird kontrolliert. Im Jahr 2016 wurden bis 2. Dezember in Stuttgart 23 299 Verstöße festgestellt und 5529 Bußgeldbescheide (80 Euro) versandt.

„Die Entscheidung über eine Berufung gegen das Fahrverbotsurteil muss vor dem Wahltag am 24. September bekannt gegeben werden“, fordern Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Kraftfahrzeuggewerbes im Land, und Christian Reher, Geschäftsführer der Kfz-Innung. Beide erinnern daran, dass die Landesregierung erklärt habe, dass sie nicht die Absicht habe, Fahrverbote einzuführen.