An allen Neuzulassungen hatten Dieselfahrzeuge im Jahr 2017 in der Landeshauptstadt einen Anteil von 37,9 Prozent erreicht. Das waren 6,5 Prozentpunkte weniger als 2016. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt spielt der Diesel aber eine Sonderrolle.

Stuttgart. - Das Interesse von Neuwagenkäufern in der Landeshauptstadt an Dieselfahrzeugen schwindet. Im Februar gab es bei 3938 Neuzulassungen einen Dieselanteil von 31,2 Prozent. 43 der Neuwagen sind Elektroautos, der große Rest Benzin-, Gas- oder Hybridmodelle. Bundesweit sei der Dieselanteil im Februar gegenüber dem Vorjahresmonat um 19,5 Prozent geschrumpft, in Stuttgart erreichte das Minus 35,7 Prozent, teilt die Kraftfahrzeuginnung Region Stuttgart mit. Offenbar wirkte sich die Betrugsdebatte über Abgaswerte und die möglichen Fahrverbote aus. Höchstrichterlich verfügt wurden Fahrverbote für Diesel im gesamten Stadtgebiet erst zum Monatsende, am 27. Februar, durch das Bundesverwaltungsgericht. Sie sollen in zwei Schritten 2018 für Fahrzeuge bis einschließlich Euro 4 und wohl ab 1. September 2019 auch für Euro-5-Diesel ganzjährig eingeführt werden.

 

Keine Garantie für Euro 6

An allen Neuzulassungen hatten Dieselfahrzeuge im Jahr 2017 in der Landeshauptstadt einen Anteil von 37,9 Prozent erreicht. Das waren 6,5 Prozentpunkte weniger als 2016, und es war der stärkste Rückgang überhaupt. Der Anteil der Selbstzünder an den Neuwagen schwindet seit 2014, den Höchststand hatten die Diesel bei den Neuzulassungen 2012 mit einem Anteil von 50,5 Prozent erreicht. Ihr Anteil am Bestand lag Ende 2017 bei 34 Prozent.

Während Neuwagenkäufer sich anderen Antriebsarten zuwenden, spielt der Diesel laut Kfz-Innung auf dem Gebrauchtwagenmarkt eine Sonderrolle. Von den 2811 Gebrauchtwagen, die die Zulassungsstelle im Februar registrierte, hatten 67,7 Prozent (1902 Fahrzeuge) einen Dieselmotor. Es herrsche eine hohe Nachfrage nach gebrauchten Euro-6-Dieseln, so Innungs-Obermeister Torsten Treiber. Allerdings gibt es auch für diese keine Garantie auf dauerhaft freie Fahrt, falls Besitzer von Fahrzeugen mit einer niedrigeren Emissionsstufe mit dem Hinweis auf vergleichsweise schlechtere Abgaswerte bei Euro-6-Fahrzeugen gegen das Fahrverbot klagen sollten.