Die erfolgreichen Kläger mahnen die Umsetzung des Urteils zu Fahrverboten an. Dabei sieht man nicht nur das Zwangsgeld als Option. Im Fall einer Zwangshaft würden die Kläger aber rechtliches Neuland betreten.

Stuttgart - Die Deutsche Umwelthilfe und Anwohner des Neckartores waren mit ihren Forderungen nach einem ganzjährigen Diesel-Fahrverbot in ganz Stuttgart und einer zeitweisen Verkehrsreduzierung an der Meßstelle in allen Gerichtsinstanzen erfolgreich.

 

Nun pochen beide Kläger auf die Umsetzung der Urteile und eines Vergleichs. Die Umwelthilfe (DUH) warnt den für den Luftreinhalteplan zuständigen Stuttgarter Regierungspräsidenten Wolfgang Reimer (Grüne) davor, die Entscheidung über den Luftreinhalteplan und damit über die Fahrverbote an das Landeskabinett abzugeben. „Das wäre rechtswidrig“, sagt DUH-Anwalt Remo Klinger. „Entscheidungsbefugt ist nicht das Kabinett, schon gar nicht in voller Besetzung, inklusive fachfremder Minister“, so der Anwalt. Sollte Reimer von der klar definierten Aufgabenverteilung abrücken, „träfen ihn die Konsequenzen des Zwangsvollstreckungsrechts“. Klinger denkt beim Thema Fahrverbote nicht mehr nur an die maximal 10 000 Euro Zwangsgeld aus der Verwaltungsgerichtsordnung, sondern an Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus der Zivilprozessordnung. Auf die könne ausgewichen werden, wenn die 10 000 Euro keine Wirkung entfalteten. Dann ginge es um 25 000 Euro „persönlich gegenüber dem jeweils handelnden Behördenleiter“ oder Zwangshaft. Der Behördenleiter müsse „nach Recht und Gesetz handeln“, so Klinger.

Gericht will klare Aussagen

Für den 28. Juni hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Streitparteien geladen. Das Gericht will wissen, ob das Land – vertreten durch Reimer – „seinen Verpflichtungen aus dem rechtskräftigen Urteil und dem Vergleich freiwillig nachkommt oder sich weiterhin weigert, die zugesagten und im Urteil verlangten Verkehrsbeschränkungen anzuordnen“, so eine Sprecherin. Das Gericht werde entscheiden, ob es ein Zwangsgeld festsetze und „weitere Vollstreckungsmaßnahmen angedroht werden“. Lenkt die Beklagte ein, müsste dem Gericht ein Termin für das Fahrverbot genannt werden. „Zwangshaft gab es noch nie, wir betreten da rechtliches Neuland“, sagt Roland Kugler, der Anwalt der Neckartor-Kläger. Er hege die Hoffnung, „dass in Deutschland höchstrichterliche Urteile so umgesetzt werden wie von den Gerichten verfügt“, sagt Klinger.