Wo ist es sinnvoll, die Luftwerte zu messen? Diese Frage stellt das Bundesverkehrsministerium – und hat dabei auch Stuttgart im Visier.

Berlin - In der Debatte um mögliche Fahrverbote für Dieselautos in deutschen Innenstädten stellt das Bundesverkehrsministerium jetzt die Standorte einzelner Messstationen in Frage. „Einige Standorte von Messtellen werden zurzeit kritisch hinterfragt, ob sie überhaupt den europäischen Vorgaben entsprechen“, sagte der Staatssekretär Steffen Bilger (CDU) der „Bild“-Zeitung (Samstag). „Zumindest für die Zukunft muss gelten: Neue Messstellen sollten objektive Werte ermitteln und nicht die schlechtestmöglichen.“ Zugleich stellte Bilger geltende Grenzwerte in Frage. „Wenn Grenzwerte unsinnig sind, müssen sie geändert werden. Darüber sollte auf europäischer Ebene diskutiert werden.“

 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Ende Februar erklärt, dass Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig sind. Die Städte Düsseldorf und Stuttgart müssen dem Urteil zufolge aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen. Die Entscheidung sieht Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen vor.

Als Beispiel für eine aus seiner Sicht möglicherweise falsch gewählte Aufstellung einer Messstation nannte Bilger Stuttgart: „Niemand schreibt vor, dass zum Beispiel die Messstation am Stuttgarter Neckartor direkt am Straßenrand stehen muss, wo pro Tag 70 000 Fahrzeuge und 200 schwere Nutzfahrzeuge vorbeifahren.“ Bei einer Anhörung im Bundestag hätten Experten darauf hingewiesen, dass die Lage der Station dort so gewählt worden sei, „dass die lokal höchste Emission erfasst wird“, auf der gegenüberliegenden Straßenseite dagegen nur etwa ein Drittel der Schadstoffwerte.

Rund 500 Messstationen saugen in Deutschland Luft an, untersuchen sie und leiten die Daten automatisch weiter an die Behörden der Bundesländer. Wo und an wie vielen Standorten welche Werte gemessen werden, ist von der EU recht genau vorgegeben. Es gibt Messungen in verkehrsnahen Zonen, an Industriestandorten und in Gebieten mit typischen Werten für den sogenannten städtischen Hintergrund. Die Luft rund um die Messstationen soll für die Umgebung möglichst repräsentativ sein, so schreibt es die 39. Bundesemissionsschutzverordnung (BImSchV) vor. Mindestens alle fünf Jahre wird überprüft, ob die Stationen versetzt werden müssen.