Die Deutsche Umwelthilfe gewinnt am Verwaltungsgericht in Hessen. In Frankfurt soll es Diesel-Fahrverbote geben – die Stadt muss einen Luftreinhalteplan erstellen. In Stuttgart gelten die Fahrverbote ab 2019 – allerdings laufen auch hier noch Rechtsverfahren.

Stuttgart - In der Stadt Frankfurt am Main müssen Diesel-Fahrverbote eingeführt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Mittwoch nach einer mündlichen Verhandlung auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe entschieden. Das Land Hessen muss nun einen entsprechenden Luftreinhalteplan erstellen, weil in Frankfurt die Stickstoffdioxid-Grenzwerte überschritten werden. Frankfurt wäre die erste Stadt in Hessen mit einem Diesel-Fahrverbot, es droht auch in Darmstadt, Wiesbaden und Offenbach. Bundesweit gibt es in Hamburg bereits ein Diesel-Fahrverbot auf zwei Straßen. In Stuttgart soll es von 2019 an für ältere Dieselautos gelten.

 

Umwelthilfe hat Zwangsgeld gegen Baden-Württemberg beantragt

Allerdings sind auch in Stuttgart dazu Rechtsverfahren anhängig. Das hiesige Verwaltungsgericht hatte das Land zuletzt dazu verpflichtet, Fahrverbote auch für Euro-5-Diesel festzulegen. Weil dies im Luftreinhalteplan nicht geschehen sei, hat die Umwelthilfe nun die Festsetzung eines Zwangsgelds von 10 000 Euro beantragt. Im neuen Plan sind nur Fahrverbote für Diesel-Autos bis einschließlich Euro-4-Norm vorgesehen.

Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts legte das Land bereits Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein. In zwei anderen Zwangsgeldverfahren hat das Verwaltungsgericht das Land einmal zur Zahlung von 10 000 Euro verurteilt, im anderen Fall droht es mit Zwangsgeld, weil das Land nicht wie zugesagt Maßnahmen ergreift, um den Verkehr am Neckartor an Feinstaubalarmtagen um 20 Prozent zu reduzieren. In beiden Verfahren muss das Land in diesen Tagen entscheiden, ob es Beschwerde einlegt. Dies ist innerhalb der grün-schwarzen Landesregierung umstritten.