Jetzt auch ZF: Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht nach, dass die Getriebesoftware des Zulieferers aus Friedrichshafen die Emissionswerte von Fahrzeugen unzulässig erfasst.

Stuttgart - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Autozulieferers ZF im Zusammenhang mit Abgaswerten eingeleitet. Dabei geht die Staatsanwaltschaft dem Verdacht des Betrugs und der mittelbaren Falschbeurkundung nach. Bei den Vorwürfen geht es konkret um Getriebe und die dazugehörige Steuerungssoftware, die ZF anbietet. Es bestehe der Verdacht, dass die Software „zur Ermittlung unzutreffender Emissions- und Verbrauchswerte im Rahmen behördlicher Tests eingesetzt wird“, sagte der Stuttgarter Staatsanwalt Heiner Römhild. Ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten sind dabei mehrere Mitarbeiter des Zulieferers; zwei davon seien namentlich bekannt, teilte Römhild weiter mit. Bei den Ermittlungen gegen ZF-Mitarbeiter geht es aber nicht nur um Dieselfahrzeuge, die bisher im Mittelpunkt aller Verfahren standen, sondern generell um Verbrennungsmotoren. Konkreter wollte sich der Stuttgarter Staatsanwalt allerdings nicht äußern.

 

Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft auch ein Bußgeldverfahren gegen den Autozulieferer aus Friedrichshafen eingeleitet, wie die „Wirtschaftswoche“ berichtet. Dabei steht der Vorwurf im Raum, dass das Unternehmen seine Aufsichtspflichten verletzt haben könnte.

ZF kooperiert mit der Staatsanwaltschaft

ZF bestätigte die Ermittlungen, will sich inhaltlich dazu aber nicht äußern. Nur so viel: „Ja, die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ein Ermittlungsverfahren gegen ZF eingeleitet. Wir kooperieren weiter mit der Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus treffen wir grundsätzlich keine Aussagen zu laufenden Verfahren.“

ZF ist nicht der einzige Zulieferer, der im Zusammenhang mit Abgaswerten ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten ist. Gegen Bosch wurde im Mai 2019 wegen „fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht“ ein Bußgeld von 90 Millionen Euro verhängt. Die Staatsanwaltschaft begründete damals die Entscheidung damit, dass Bosch Motor- und Dosiersteuergeräte an verschiedene in- und ausländische Hersteller ausgeliefert habe, deren Software aber teilweise unzulässig gewesen sei. Als Autohersteller wurden damals VW, Daimler, Audi und Fiat-Chrysler genannt. Die Ermittlungen gegen Bosch laufen noch; ein Ende ist nach Angaben des Staatsanwalts nicht absehbar. Auch die Autobauer Daimler, Volkswagen, BMW und Porsche haben wegen der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht Bußgelder gezahlt.