Bis zum Frühjahr dieses Jahres war das Infektionsschutzgesetz wohl nur Experten ein Begriff. In dieser Woche mobilisierte eine Debatte über dessen Reform tausende Demonstranten in Berlin. Sehen Sie die wichtigsten Fakten über das Gesetz im Video.

Titelverantwortliche Redakteurin Stuttgarter Nachrichten: Veronika Kanzler (kan)

Stuttgart - Das Infektionsschutzgesetz ist im Jahre 2001 in Kraft getreten. Es sollte ermöglichen, übertragbaren Krankheiten vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Dennoch stellte die weltweite Coronapandemie im Frühjahr 2020 den Staat vor vollkommen neue Herausforderungen.

 

Generalklausel gegen Pandemie

Mit dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ergänzte das Parlament bereits im März das Infektionsschutzgesetz um den Paragrafen 28. Dieser Paragraf ermöglichte es dem Bundesgesundheitsministerium und den Landesregierungen weitreichende Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie zu ergreifen. Diese Maßnahmen schränkten mitunter auch die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger stark ein.

Regelung schafft Rechtssicherheit

Die erneute Abstimmung und Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes soll den erfolgten Maßnahmen parlamentarische Legitimität verleihen. Zuvor war kritisiert worden, dass für einen zu langen Zeitraum Verordnungen ohne Einfluss der Parlamente erlassen wurden. Sehen Sie im Video die wichtigsten Fakten zum Thema.