Weltweit ist mehr als jeder zweite Mensch auf der Flucht unter 18 Jahre, viele Kinder und vor allem Jugendliche treten die Flucht ohne Familie an. Nach Angaben der Diakonie sind etwa fünf Prozent der in Westeuropa einreisenden Flüchtlinge unter 18. Die Zahl ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen, auch in Deutschland.

 

Allein im vergangenen Jahr wurden nach Schätzungen des „Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ in Deutschland 10.400 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Anders als erwachsene Flüchtlinge werden die Minderjährigen bisher nicht nach dem Königssteiner Schlüssel prozentual auf die Länder verteilt, was sich aber nach dem Willen der Bundesregierung mit Beginn kommenden Jahres ändern soll, da die besonders frequentierten Kommunen über immense finanzielle Lasten klagen und sich überfordert fühlen.

Die meisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden prozentual gesehen in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg aufgenommen. Aber im vergangenen Jahr stieg auch die Zahl in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 50 Prozent. 2014 kamen 260 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Stuttgart. Bis Ende Juni dieses Jahres wurden bereits 215 unbegleitete Flüchtlinge in Obhut genommen.

Nur die Hälfte stelle Asylantrag

Die allermeisten unbegleiteten Flüchtlinge – 92 Prozent – sind männlich. Das Durchschnittsalter liegt bei 15,7 Jahren. Etwa die Hälfte der Aufgenommenen bleiben länger als einen Monat in Obhut. Als erstes klären die Jugendämter, die die Flüchtlinge in Obhut nehmen: was braucht das Kind oder der Jugendliche, sind Verwandte im Land, welche Einrichtungen können helfen, wo kann der Jugendliche leben, welcher Aufenthaltsstatus wird angestrebt?

Nach der Erhebung des Verbandes fällt auf, dass nur etwa die Hälfte der Inobhutgenommenen einen Antrag auf Asyl stellt, wobei sich die Praxis von Bundesland zu Bundesland unterscheidet und offenbar auch vom Herkunftsland abhängt. Es sei unklar, wie diese Diskrepanz zustande komme, auf welche Weise die übrigen versuchten, einen Aufenthaltsstatus zu erlangen oder ob sie untertauchen. „Vermutlich trifft beides zu“, so der Fachverband in seiner Erhebung. Viele Jugendliche erlangen eine Duldung und sind dadurch vor Abschiebung geschützt. 73 Prozent der Flüchtlinge kommen aus den Ländern Afghanistan, Syrien, Eritrea und Irak, stellen sie einen Antrag auf Asyl, wird er fast immer anerkannt.

Sie haben so gut wie keine Chance, in Deutschland Asyl zu erhalten. Serbien und Mazedonien gelten laut Gesetz als „sichere Herkunftsländer“. Auch Kosovo und Albanien sollen als solche klassifiziert werden. Das ermöglicht ein beschleunigtes Asylverfahren. So wurden zum Beispiel im ersten Halbjahr 2015 nur 0,3 Prozent der Flüchtlinge aus dem Kosovo und Albanien sowie 0,1 Prozent der Serben und 0,3 Prozent der Mazedonier ein Schutzanspruch zuerkannt.

Dagegen dürfen 87 Prozent der Syrer, 88 Prozent der Iraker und 77 Prozent der Eritreer hierbleiben. In Syrien herrscht Bürgerkrieg. Das Leben der Menschen aus dem Wüstenstaat ist akut in Gefahr. Auch im Irak ist Gewalt an der Tagesordnung. Im vergangenen Jahr wurden dort mehr als 10.000 Zivilisten getötet. Eritrea ist eine Militärdiktatur, wo Menschenrechte nichts gelten. Folter ist üblich, regelmäßig werden Menschen ohne Gerichtsbeschluss hingerichtet. 400.000 Eritreer sind deswegen auf der Flucht

Wer hat Anspruch auf Asyl?

Das Asylrecht ist eine der Grundgarantien unserer Verfassung. „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, heißt es in Artikel 16a des Grundgesetzes. Das ist auch eine Lehre aus den Erfahrungen der Nazidiktatur, vor der viele Deutsche fliehen mussten, die dann in der Schweiz, den Vereinigten Staaten oder anderen Ländern Obhut fanden. Einen Anspruch auf Asyl haben in Deutschland aber nur Flüchtlinge, die nicht über ein anderes sicheres Land eingereist sind. Dazu zählen unter anderen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Allerdings ist die Herkunft vieler Flüchtlinge nicht mehr nachzuweisen, selbst wenn sie eine lange Reise durch Europa hinter sich haben. Italien und Griechenland lassen die Flüchtlinge ungehindert passieren, ohne sie zu registrieren. Damit ist die europäische Asylordnung, auf die auch das Grundgesetz verweist, außer Kraft gesetzt. Die EU ringt deshalb um eine neue Praxis, die etwa so aussehen könnte, dass die einzelnen Staaten einen festen Anteil der in Europa ankommenden Flüchtlinge zugeteilt bekommen. Das ist im Moment aber noch umstritten.

Warum sind auf Fotos nur junge Männer zu sehen?

Der Eindruck trügt nicht. Unter den knapp 180.000 Flüchtlingen, die im ersten Halbjahr 2015 einen Asylantrag gestellt haben, waren zwei Drittel Männer. Noch extremer ist das Verhältnis bei Flüchtlingen aus muslimischen Ländern: unter den Syrern sind 75 Prozent Männer, unter den Irakern 70 Prozent, unter den Leuten aus Pakistan 90 Prozent. Zumindest bei den Syrern ist eine Erklärung, dass die Männer vorausreisen und ihre Familien (sofern vorhanden) noch in den Flüchtlingslagern verbleiben.

Es war aber bei Migrationsbewegungen zu allen Zeiten so, dass junge Männer überproportional häufig beteiligt sind. „In vielen Familien, die in Gefahr geraten, reichen die Ressourcen einfach nicht aus, um mehr als einem Mitglied die Flucht nach Europa zu finanzieren“, sagt Bernd Mesovic von Pro Asyl in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Aus verschiedenen Gründen würden dann eher die jungen Männer als Frauen oder Ältere und Kinder auf den Weg geschickt. „Für Männer erscheinen die Chancen höher, die Strapazen solch einer oft langen Reise zu überstehen“, sagt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. “Darüber hinaus kümmern sich in vielen Fällen Frauen um den Nachwuchs und bleiben aus diesem Grund eher in den Herkunftsländern zurück.“

Welche Rechte haben minderjährige Flüchtlinge?

Weltweit ist mehr als jeder zweite Mensch auf der Flucht unter 18 Jahre, viele Kinder und vor allem Jugendliche treten die Flucht ohne Familie an. Nach Angaben der Diakonie sind etwa fünf Prozent der in Westeuropa einreisenden Flüchtlinge unter 18. Die Zahl ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen, auch in Deutschland.

Allein im vergangenen Jahr wurden nach Schätzungen des „Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ in Deutschland 10.400 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Anders als erwachsene Flüchtlinge werden die Minderjährigen bisher nicht nach dem Königssteiner Schlüssel prozentual auf die Länder verteilt, was sich aber nach dem Willen der Bundesregierung mit Beginn kommenden Jahres ändern soll, da die besonders frequentierten Kommunen über immense finanzielle Lasten klagen und sich überfordert fühlen.

Die meisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden prozentual gesehen in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg aufgenommen. Aber im vergangenen Jahr stieg auch die Zahl in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und Rheinland-Pfalz im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 50 Prozent. 2014 kamen 260 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Stuttgart. Bis Ende Juni dieses Jahres wurden bereits 215 unbegleitete Flüchtlinge in Obhut genommen.

Nur die Hälfte stelle Asylantrag

Die allermeisten unbegleiteten Flüchtlinge – 92 Prozent – sind männlich. Das Durchschnittsalter liegt bei 15,7 Jahren. Etwa die Hälfte der Aufgenommenen bleiben länger als einen Monat in Obhut. Als erstes klären die Jugendämter, die die Flüchtlinge in Obhut nehmen: was braucht das Kind oder der Jugendliche, sind Verwandte im Land, welche Einrichtungen können helfen, wo kann der Jugendliche leben, welcher Aufenthaltsstatus wird angestrebt?

Nach der Erhebung des Verbandes fällt auf, dass nur etwa die Hälfte der Inobhutgenommenen einen Antrag auf Asyl stellt, wobei sich die Praxis von Bundesland zu Bundesland unterscheidet und offenbar auch vom Herkunftsland abhängt. Es sei unklar, wie diese Diskrepanz zustande komme, auf welche Weise die übrigen versuchten, einen Aufenthaltsstatus zu erlangen oder ob sie untertauchen. „Vermutlich trifft beides zu“, so der Fachverband in seiner Erhebung. Viele Jugendliche erlangen eine Duldung und sind dadurch vor Abschiebung geschützt. 73 Prozent der Flüchtlinge kommen aus den Ländern Afghanistan, Syrien, Eritrea und Irak, stellen sie einen Antrag auf Asyl, wird er fast immer anerkannt.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben ein Recht auf besonderen Schutz. Die Diakonie kritisiert, dass ihnen zu selten ein Ergänzungspfleger, wie etwa ein Rechtsanwalt, zur Seite gestellt wird, der sie professionell zum Aufenthaltsrecht beraten könnte. Die Vormünder verfügten oft nicht über die erforderliche Sachkenntnis. Viele der Betroffenen erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Ihre medizinische Versorgung ist gegenüber Krankenversicherten deutlich eingeschränkt.

Appell an Bürger, Vormund zu werden

Die Kommunen suchen inzwischen dringend nach Vormündern für die steigende Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge. München rechnet für dieses Jahr mit 10.000 Minderjährigen, Berlin mit 3.000. Die Jugendamtsmitarbeiter, die die Vormundschaften beruflich übernehmen, können diese Zahl nicht allein bewältigen, ein persönlicher Kontakt zu den Betreuten findet durch die hohe Zahl der Jugendlichen kaum statt. Eigentlich liegt die gesetzliche Grenze bei 50 Mündeln pro Vormund, sie wird inzwischen nicht mehr überall eingehalten. In Berlin hat das für die Erstaufnahmestelle zuständige Jugendamt bereits an Bürgerinnen und Bürger appelliert, Vormundschaften anzunehmen.

In Stuttgart werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vom Jugendamt betreut. Dorthin kann sich auch wenden, wer ernsthaftes Interesse hat, einen Jugendlichen als Gastfamilie aufzunehmen. Wer sich für eine Vormundschaft interessiert, der kann sich auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt informieren und findet detailliertere Angaben in diesem Flyer. Da die Mitarbeiter dort derzeit stark belastet sind, wird gebeten, sich vor einem Anruf so weit wie möglich vorzuinformieren und das eigene Interesse ernsthaft zu prüfen.

Wie läuft ein Asylverfahren ab?

Flüchtlinge werden bei ihrer Ankunft in Deutschland zunächst von der Bundespolizei registriert, medizinisch untersucht und erkennungsdienstlich behandelt. Dabei werden auch die Fingerabdrücke mit Fahndungscomputern abgeglichen, um festzustellen, ob sich ein flüchtiger Krimineller oder ein Terrorverdächtiger darunter befindet. Auf diese Weise lässt sich auch schnell klären, ob die betreffende Person unter Umständen schon in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt hat oder in Deutschland schon einmal abgewiesen worden ist.

Wer die Absicht erklärt, einen Asylantrag stellen zu wollen, wird nach einem Quotensystem (dem „Königsteiner Schlüssel“) an Erstaufnahme-Einrichtungen der Bundesländer verwiesen. Der „Königsteiner Schlüssel“ berücksichtigt die Steuerkraft und die Einwohnerzahl der Länder. Auf Baden-Württemberg entfallen knapp 13 Prozent der Asylbewerber. Für das eigentliche Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig, das Filialen in den Erstaufnahme-Einrichtungen der Länder unterhält. Bei dieser Behörde sind aktuell fast 3000 Leute beschäftigt. Für dieses und kommendes Jahr sind jeweils 1000 zusätzliche Stellen bewilligt, um die Verfahren zu beschleunigen – und somit auch schneller zu klären, wer überhaupt asylberechtigt ist und wer abgewiesen wird.

Im Zuge des Verfahrens wird zunächst geprüft, ob das Asylverfahren nicht eigentlich in einem anderen EU-Land abzuwickeln ist – dort nämlich, wo der Flüchtling angekommen ist. Falls sich dies nachweisen lässt, werden die betroffenen Personen an das jeweilige Land überstellt. Weil dieses Prozedere bei einer Konferenz in der irischen Hauptstadt vereinbart worden ist, nennt man es „Dublin-Verfahren“. Dieses Verfahren wird im Moment jedoch von vielen Ländern sabotiert. Griechenland und Italien zum Beispiel, wo viele Flüchtlinge ankommen, lassen diese vielfach weiterreisen, ohne sie zu registrieren.

Sofern der Asylantrag in Deutschland gestellt wird, findet eine öffentliche Anhörung statt, an der auch ein Rechtsanwalt und auf Wunsch ein Vertreter des UN-Flüchtlingskommissariats teilnehmen kann. Geprüft wird zunächst, ob die Betroffenen glaubhaft machen können, dass sie in ihrer Heimat wegen ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer Nationalität, ihrer politischen Überzeugungen oder der sexuellen Orientierung verfolgt werden. Wem „ernsthafter Schaden“ droht, der kann Schutz beanspruchen. Als „ernsthafter Schaden“ gelten die Todesstrafe, Folter, willkürliche Gewalt oder eine „individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson“.

Auch Menschen, die keine unmittelbaren Asylgründe nachweisen können, dürfen nicht abgeschoben werden, wenn ihnen in ihrem Herkunftsland „eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit“ besteht. Asylverfahren dauern aktuell im Durchschnitt 5,4 Monate. Gegen die Entscheidungen sind Rechtsmittel möglich. Im ersten Halbjahr wurden 136.000 Fälle entschieden. 36,7 Prozent der Betroffenen wurde ein Schutzanspruch zuerkannt. 52.000 Asylbewerber wurden abgewiesen. 35.000 Verfahren hatten sich aus anderen Gründen erledigt.

Wer es noch genauer wissen will, kann sich hier bei der zuständigen Behörde informieren.

Bekommen Flüchtlinge mehr Geld als Rentner?

Die staatlichen Hilfen sind im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Es wurde zum 1. März 2015 letztmalig geändert. Eine grundlegende Revision hatte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 18. Juli 2012 veranlasst. Damals rügten die Richter in Karlsruhe, die Leistungen seien „evident unzureichend“. Sie waren seit 1993 eingefroren. Das ist heute anders, die Leistungen werden regelmäßig entsprechend der Inflation angepasst.

Aktuell wird alleinstehenden Asylbewerbern ein Grundbedarf von 216 Euro monatlich zuerkannt. Das kann bar ausbezahlt werden oder in Form von Hilfsgütern für den Lebensunterhalt. Dazu kommen 143 Euro – das sogenannte Taschengeld. Die Sätze für Ehepartner, Jugendliche und Kinder sind geringer. Ein Paar mit zwei Kindern im Alter von vier und zwölf Jahren würde insgesamt mit 1112 Euro monatlich unterstützt. Davon wären 434 Euro in bar auszuzahlen.

Wer auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist, erhält als Single 399 Euro. Eine vergleichbare Familie mit Kindern von vier und zwölf Jahren hätte nach Hartz IV Anspruch auf 1221 Euro. Die durchschnittliche Altersrente beträgt in den alten Bundesländern 714 Euro monatlich.

Dürfen Asylbewerber arbeiten?

Auf dem Weg zu einem Job in Deutschland haben Flüchtlinge eine Reihe rechtlicher Hürden zu überwinden. Zunächst brauchen sie einen Aufenthaltsstatus. Den gibt es nicht von heute auf morgen. Im ersten Vierteljahr nach der Ankunft auf deutschem Boden unterliegen Asylbewerber generell einem Beschäftigungsverbot. Diese Drei-Monats-Frist beginnt an dem Tag, an dem sie ihren Asylantrag stellen. Das kann wegen des aktuell großen Ansturms im Moment durchaus eine gewisse Zeit dauern. Im Zuge des Asylverfahrens entscheidet das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Filialen in allen Ernstaufnahme-Einrichtungen der Bundesländer unterhält, ob ein Asylgrund vorliegt. Falls dies nicht so sein sollte, können die Betroffenen unter Umständen auch Flüchtlingsschutz aus humanitären Gründen oder subsidiären Schutz (etwa als Angehörige von Schutzbedürftigen) erhalten. Selbst Flüchtlinge, für die das alles nicht zutrifft, müssen nicht zwangsläufig ausreisen, sofern ein Abschiebehindernis vorliegt. Unter diesen Umständen können sie in den Genuss einer Duldung kommen.

Eine Arbeitserlaubnis kann beantragt werden

Flüchtlinge, denen Asylrecht zugebilligt wird, können uneingeschränkt arbeiten, sobald sie ihren positiven Bescheid erhalten haben. Alle anderen, die eine Aufenthaltserlaubnis oder einen Duldungsstatus aus den genannten Gründen bekommen, können bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragen. Bevor sie einen Job annehmen, muss allerdings auch die örtliche Arbeitsagentur zustimmen. Diese Auflage entfällt erst nach vierjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik. Für die Arbeitserlaubnis ist zu prüfen, ob der Flüchtling zu den branchenüblichen Bedingungen beschäftigt wird und ob eventuell auch Deutsche oder länger hier lebende Ausländer diesen Job übernehmen könnten. Letzteres nennt sich „Vorrangprüfung“. Die entfällt nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland.

Asylbewerber werden in der Arbeitsmarktstatistik nicht gesondert registriert. Allerdings differenziert die Bundesagentur nach Nationalitäten. Demnach wurden im Juni 2015 bundesweit 376 163 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gezählt, die aus so genannten Asylzugangsländern kommen. Dazu zählen die Balkanstaaten, Russland, die Ukraine und die wichtigsten Herkunftsländer der meisten Flüchtlinge, etwa Syrien, Afghanistan, der Irak, Somalia, Nigeria, Pakistan und Eritrea.

Im August gab es aus diesen Ländern zusätzlich zu den Menschen mit regulären Jobs weitere 384 222 Erwerbtätige. Das sind Leute, die selbstständig oder nur geringfügig beschäftigt sind. 161 000 Asylbewerber waren offiziell arbeitslos gemeldet, 286 607 als arbeitssuchend. Arbeitslose Asylbewerber erhalten Sozialhilfe nach Hartz IV, arbeitssuchende müssen mit etwas weniger Geld auskommen, entsprechend der Sätze des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Flüchtlinge ist binnen Jahresfrist um 8,8 Prozent gestiegen, die der sonstigen Erwerbstätigen aus dieser Klientel um knapp 20 Prozent. Ein ähnlicher Zuwachs wurde bei den Asylbewerbern verbucht, die Arbeit suchen, und denen, die arbeitslos gemeldet sind.

Eine Reihe rechtlicher Hürden für Flüchtlinge

Auf dem Weg zu einem Job in Deutschland haben Flüchtlinge eine Reihe rechtlicher Hürden zu überwinden. Zunächst brauchen sie einen Aufenthaltsstatus. Den gibt es nicht von heute auf morgen. Im ersten Vierteljahr nach der Ankunft auf deutschem Boden unterliegen Asylbewerber generell einem Beschäftigungsverbot. Diese Drei-Monats-Frist beginnt an dem Tag, an dem sie ihren Asylantrag stellen. Das kann wegen des aktuell großen Ansturms im Moment durchaus eine gewisse Zeit dauern. Im Zuge des Asylverfahrens entscheidet das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Filialen in allen Ernstaufnahme-Einrichtungen der Bundesländer unterhält, ob ein Asylgrund vorliegt. Falls dies nicht so sein sollte, können die Betroffenen unter Umständen auch Flüchtlingsschutz aus humanitären Gründen oder subsidiären Schutz (etwa als Angehörige von Schutzbedürftigen) erhalten. Selbst Flüchtlinge, für die das alles nicht zutrifft, müssen nicht zwangsläufig ausreisen, sofern ein Abschiebehindernis vorliegt. Unter diesen Umständen können sie in den Genuss einer Duldung kommen.

Flüchtlinge, denen Asylrecht zugebilligt wird, können uneingeschränkt arbeiten, sobald sie ihren positiven Bescheid erhalten haben. Alle anderen, die eine Aufenthaltserlaubnis oder einen Duldungsstatus aus den genannten Gründen bekommen, können bei der jeweils zuständigen Ausländerbehörde eine Arbeitserlaubnis beantragen. Bevor sie einen Job annehmen, muss allerdings auch die örtliche Arbeitsagentur zustimmen. Diese Auflage entfällt erst nach vierjährigem Aufenthalt in der Bundesrepublik. Für die Arbeitserlaubnis ist zu prüfen, ob der Flüchtling zu den branchenüblichen Bedingungen beschäftigt wird und ob eventuell auch Deutsche oder länger hier lebende Ausländer diesen Job übernehmen könnten. Letzteres nennt sich „Vorrangprüfung“. Die entfällt nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland.

Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Flüchtlinge steigt

Asylbewerber werden in der Arbeitsmarktstatistik nicht gesondert registriert. Allerdings differenziert die Bundesagentur nach Nationalitäten. Demnach wurden im Juni 2015 bundesweit 376 163 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gezählt, die aus so genannten Asylzugangsländern kommen. Dazu zählen die Balkanstaaten, Russland, die Ukraine und die wichtigsten Herkunftsländer der meisten Flüchtlinge, etwa Syrien, Afghanistan, der Irak, Somalia, Nigeria, Pakistan und Eritrea.

Im August gab es aus diesen Ländern zusätzlich zu den Menschen mit regulären Jobs weitere 384 222 Erwerbtätige. Das sind Leute, die selbstständig oder nur geringfügig beschäftigt sind. 161 000 Asylbewerber waren offiziell arbeitslos gemeldet, 286 607 als arbeitssuchend. Arbeitslose Asylbewerber erhalten Sozialhilfe nach Hartz IV, arbeitssuchende müssen mit etwas weniger Geld auskommen, entsprechend der Sätze des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Flüchtlinge ist binnen Jahresfrist um 8,8 Prozent gestiegen, die der sonstigen Erwerbstätigen aus dieser Klientel um knapp 20 Prozent. Ein ähnlicher Zuwachs wurde bei den Asylbewerbern verbucht, die Arbeit suchen, und denen, die arbeitslos gemeldet sind.

Wie wird die Asylhilfe finanziert?

Asylbewerber erhalten ihre Sozialhilfe in der Regel von den Kommunen, in denen sie untergebracht sind. Sofern sie sich in einer Erstaufnahme-Unterkunft aufhalten, ist das Land zuständig. Für die Kosten, die den Kommunen entstehen, erhalten sie in Baden-Württemberg vom Land jeweils eine Jahrespauschale von 13.600 Euro. Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die baden-württembergische Pauschale gilt als kostendeckend.

Insgesamt werden die Kosten für Flüchtlinge in diesem Jahr auf acht Milliarden Euro geschätzt. Die Zahl stammt vom Deutschen Landkreistag. Von den acht Milliarden schießt der Bund nach aktuellem Stand eine Milliarde zu. Über weitere Zuschüsse wird gerade verhandelt.

Für die Sanierung von Schulen ist nicht der Bund, sondern der jeweilige Schulträger zuständig. Das sind im Regelfall die Kommunen oder die Kreise. Die Kommunen finanzieren solche Ausgaben zum Großteil aus Finanzzuweisungen ihres Bundeslandes und aus dem Einkommenssteueranteil, der ihnen zusteht. Für den Unterhalt von Straßen sind je nach Kategorie der Bund (Autobahnen und Bundesstraßen), die Länder (Landstraßen) oder Städte und Gemeinden zuständig (innerörtliche Straßen). Über die Verteilung der verfügbaren Finanzmittel entscheiden der Gemeinderat oder die Parlamente (Landtag oder Bundestag).

Kann ich privat einen Flüchtling aufnehmen?

Flüchtlingsunterkünfte sind in ganz Deutschland überfüllt. Gleichzeitig sind nach einer Umfrage 25 Prozent der Deutschen bereit, einen Flüchtling privat aufzunehmen. Das ist rechtlich möglich und gar nicht so kompliziert – aber es gilt einige Regeln zu beachten.

Grundsätzlich müssen Menschen, die Asyl beantragen, zu Beginn, aber längstens die ersten drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen. Je nach Bundesland und Kommune kann ein Flüchtling vor Ablauf dieser Zeit in eine Wohnung ziehen. Das gilt auch im laufenden Asylverfahren.

Privatmenschen können eine Wohnung oder ein Zimmer an Flüchtlinge vermieten. Wer in Stuttgart eine Wohnung anbieten möchte, kann sich an die Initiative Wir für Flüchtlinge wenden oder seine Kontaktdaten und Informationen zu der zu vermietenden Wohnung über ein Formular auf der Website der Stadt erfassen Miete und Heizkosten werden von den Kommunen bezahlt, allerdings gelten Obergrenzen je nach Wohnungsgröße und Zahl der untergebrachten Personen.

In einem Leitfaden für die Aufnahme von Flüchtlingen weist der Verein Pro Asyl darauf hin, dass Vermieter auch einen Mietvertrag mit den Geflüchteten direkt abschließen können, wenn die rechtlichen Bedingungen dafür erfüllt sind: Dazu gehört die behördliche Erlaubnis, an dem betreffenden Ort zu wohnen und eine private Unterkunft zu beziehen sowie die Bereitschaft des zuständigen Amtes, die Miete zu bezahlen. Allerdings unterliegen Menschen, die als Kriegsflüchtlinge anerkannt wurden, keinen solchen Auflagen mehr. Flüchtlingsinitiativen vor Ort helfen weiter.

Es gibt auch die Möglichkeit, Flüchtlinge privat zum Beispiel in WGs oder Zimmern unterzubringen – natürlich ist es auch möglich, keine Miete zu verlangen. Ein Modell nach Art einer Zimmer- und Spendenbörse hat die bundesweit aktive Initiative "Flüchtlinge willkommen" verwirklicht: hier können Menschen Zimmer übers Internet anbieten, andere können Geld für Mieten spenden oder im Freundeskreis sammeln.

Erfahrene Menschen in der Flüchtlingshilfe weisen darauf hin, dass niemandem geholfen ist, wenn die Voraussetzungen nicht stimmen: Wohngemeinschaften bringen besondere Herausforderungen mit sich, also gilt auch bei Flüchtlingen, dass alle sich frei entscheiden können sollten und man auf Augenhöhe miteinander zu tun hat – ein Helfersyndrom könne zu übersteigerten Erwartungen an das gemeinsame Wohnen führen, schreibt Pro Asyl.

Welche Richtlinien gelten für die Unterbringung?

Die Wohnsituation der Asylbewerber ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Deutschlandweit sind 55 Prozent der Flüchtlinge in separaten Wohnungen untergebracht. In Schleswig-Holstein und Rheinland Pfalz sind es sogar mehr als 90 Prozent. Die übrigen Flüchtlinge leben in Sammelunterkünften. In Baden-Württemberg gilt das für zwei Drittel aller Asylbewerber. Mehr sind es nirgendwo sonst. Hilfsorganisationen kritisieren dies regelmäßig.

Einige Bundesländer haben Mindeststandards für Flüchtlingsheime festgelegt, darunter auch Baden-Württemberg. Hier gilt bisher, dass jedem Asylbewerber 4,5 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen sollte. 2016 sollte der Mindeststandard auf sieben Quadratmeter heraufgesetzt werden. Das würde dann einer Größenordnung entsprechen, wie sie auch in Bayern und Sachsen-Anhalt festgeschrieben ist. Auf dem letzten Flüchtlingsgipfel Ende Juli hat die Landesregierung jedoch beschlossen, es „wegen der landesweiten Ausnahmesituation“ vorerst bei den 4,5 Quadratmetern zu belassen. Einige Länder dulden höchstens vier bis sechs Personen in jedem Raum. In Baden-Württemberg gibt es dazu keine Vorschrift.

Die rechtlichen Vorschriften zur Unterbringung von Flüchtlingen in Baden-Württemberg finden sich hier.

Was passiert, wenn jemand keinen Asylanspruch hat?

Falls Asylanträge abgewiesen werden und auch eventuelle Einsprüche oder Klagen erfolglos bleiben, ist zu prüfen, ob Abschiebehindernisse vorliegen (s.o.). Dazu zählen auch gesundheitliche Gründe, die gegen eine solche Zwangsmaßnahme sprechen. Zudem dürfen auch abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben werden, wenn ihnen in ihrem Herkunftsland existenzielle Gefahr droht.

Wenn keine solchen Hindernisse vorliegen (etwa im Falle der meisten Balkan-Flüchtlinge), werden die Betroffenen zur Ausreise aufgefordert. Um solche Leute zu einer freiwilligen Ausreise zu animieren, bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch eine Rückkehrberatung an, verbunden mit finanziellen Hilfen. Die Behörde übernimmt zum Beispiel die Reisekosten und hilft auch bei anderen Problemen.

Im ersten Halbjahr 2015 wurden bundesweit 8.178 abgewiesene Asylbewerber zwangsweise abgeschoben. Die Zahl steigt. Aber noch immer bleiben viel mehr Menschen, als Anspruch auf Asyl oder humanitären Schutz hätten. 1241 Ausländer ließ die grün-rote Landesregierung bis Mitte Juli abschieben, mehr als im gesamten Vorjahr (1211). Dennoch halten sich noch 12 900 Flüchtlinge im Land auf, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet wären. Immerhin: 2003 waren es noch mehr als 28 000. Die meisten Bundesländer haben aber viel weniger Leute abgeschoben als Baden-Württemberg.