Die staatlichen Hilfen sind im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Es wurde zum 1. März 2015 letztmalig geändert. Eine grundlegende Revision hatte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 18. Juli 2012 veranlasst. Damals rügten die Richter in Karlsruhe, die Leistungen seien „evident unzureichend“. Sie waren seit 1993 eingefroren. Das ist heute anders, die Leistungen werden regelmäßig entsprechend der Inflation angepasst.

 

Aktuell wird alleinstehenden Asylbewerbern ein Grundbedarf von 216 Euro monatlich zuerkannt. Das kann bar ausbezahlt werden oder in Form von Hilfsgütern für den Lebensunterhalt. Dazu kommen 143 Euro – das sogenannte Taschengeld. Die Sätze für Ehepartner, Jugendliche und Kinder sind geringer. Ein Paar mit zwei Kindern im Alter von vier und zwölf Jahren würde insgesamt mit 1112 Euro monatlich unterstützt. Davon wären 434 Euro in bar auszuzahlen.

Wer auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist, erhält als Single 399 Euro. Eine vergleichbare Familie mit Kindern von vier und zwölf Jahren hätte nach Hartz IV Anspruch auf 1221 Euro. Die durchschnittliche Altersrente beträgt in den alten Bundesländern 714 Euro monatlich.