Asylbewerber erhalten ihre Sozialhilfe in der Regel von den Kommunen, in denen sie untergebracht sind. Sofern sie sich in einer Erstaufnahme-Unterkunft aufhalten, ist das Land zuständig. Für die Kosten, die den Kommunen entstehen, erhalten sie in Baden-Württemberg vom Land jeweils eine Jahrespauschale von 13.600 Euro. Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die baden-württembergische Pauschale gilt als kostendeckend.

 

Insgesamt werden die Kosten für Flüchtlinge in diesem Jahr auf acht Milliarden Euro geschätzt. Die Zahl stammt vom Deutschen Landkreistag. Von den acht Milliarden schießt der Bund nach aktuellem Stand eine Milliarde zu. Über weitere Zuschüsse wird gerade verhandelt.

Für die Sanierung von Schulen ist nicht der Bund, sondern der jeweilige Schulträger zuständig. Das sind im Regelfall die Kommunen oder die Kreise. Die Kommunen finanzieren solche Ausgaben zum Großteil aus Finanzzuweisungen ihres Bundeslandes und aus dem Einkommenssteueranteil, der ihnen zusteht. Für den Unterhalt von Straßen sind je nach Kategorie der Bund (Autobahnen und Bundesstraßen), die Länder (Landstraßen) oder Städte und Gemeinden zuständig (innerörtliche Straßen). Über die Verteilung der verfügbaren Finanzmittel entscheiden der Gemeinderat oder die Parlamente (Landtag oder Bundestag).