Die zunächst missglückte Festnahme und die spätere Selbsttötung des Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr in Sachsen sollen von einer unabhängigen Kommission untersucht werden. Außerdem gibt es ein parlamentarisches Nachspiel.

Dresden - Vier unabhängige Experten sollen im Auftrag Sachsens Fehler bei der Fahndung nach dem Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr untersuchen. Auch die Umstände seines späteren Suizids sollen sie prüfen. Die sächsische Staatsregierung beschloss bei einer Sondersitzung in Dresden die Einsetzung der Expertenkommission. Die Mitglieder stehen aber noch nicht fest. Die externen Kandidaten sollen aber über möglichst große Erfahrungen im Umgang mit internationalem Terror verfügen.

 

Der Fall ist am Dienstag in Dresden auch Thema einer gemeinsamen Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses des Landtages. Dabei sollen auf Antrag der Regierungsfraktionen CDU und SPD sowie der Linken die Begleitumstände des Polizeieinsatzes und die Hintergründe des Suizids beleuchtet werden. Am Mittwoch will sich in Berlin der Innenausschuss des Bundestages mit dem Fall befassen.

Schon bei der Festnahme gab es Pannen

Al-Bakr hatte sich in seiner Zelle in der JVA in Leipzig erhängt. Sein Zustand war zuvor von der Strafvollzugsbehörde als nicht akut suizidgefährdet eingestuft worden. Schon bei seiner Festnahme gab es Pannen. Nach einem missglückten Zugriff der Polizei in Chemnitz war der 22-Jährige trotz Großfahndung bis nach Leipzig geflohen und dort von Landsleuten überwältigt und der Polizei übergeben worden. Der junge Syrer soll einen Anschlag auf einen Berliner Flughafen geplant haben.

Die Kommission in Sachsen soll für die Staatsregierung einen schriftlichen Bericht über den gesamten Fall erarbeiten - von der ersten Information der Bundesbehörden über den Terrorverdacht an die sächsische Polizei bis hin zur Selbsttötung Al-Bakrs am vergangenen Mittwoch in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Leipzig. Auch Zwischenberichte sind laut dem Beschluss vom Sonntagabend möglich.

Der CSU-Innenexperte Stephan Mayer forderte eine frühere Überstellung von Terrorverdächtigen nach Karlsruhe. Man müsse sich Gedanken machen, ob in solchen Fällen der Generalbundesanwalt künftig frühzeitiger die Möglichkeit bekomme, diese Personen bei sich zu haben, sagte Mayer im ARD-„Morgenmagazin“.

Mutmaßlicher Komplize wird nach Karlsruhe gebracht

Al-Bakrs mutmaßlicher Komplize Chalil A., in dessen Chemnitzer Wohnung der 22-jährige Syrer zuletzt gelebt soll, wird in den kommenden Tagen nach Karlsruhe gebracht. Er soll dort einem Haftrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Der 33 Jahre alte Syrer sitzt derzeit in Dresden in Untersuchungshaft.

Chalil A. wird seit dem Suizid von Al-Bakr durch eine Sitzwache vor der Zellentür durchgängig beobachtet. Er hatte die Wohnung in Chemnitz gemietet, in der Al-Bakr eineinhalb Kilogramm hochwirksamen Sprengstoffs gelagert haben soll.

Die Bundesanwaltschaft wirft Chalil A. Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Die Vorführung in Karlsruhe ist notwendig, weil ihm zunächst lediglich ein Richter des Amtsgerichts Dresden den Haftbefehl eröffnet hatte. Dem Sprecher zufolge soll er anschließend zurück nach Sachsen gebracht werden.