Kraftausdrücke und Widerstand gegen Polizisten bringen einen „finanziellen Denkzettel“ für Jugendliche ein. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte müssen sie sich vor dem Waiblinger Amtsgericht verantworten.

Rems-Murr: Eva Schäfer (esc)

Waiblingen - Vier Jugendliche liegen auf dem Asphalt und sind mit Handschellen gefesselt, dazu ein großes Polizeiaufgebot. Eine Szene, die sich vor fast genau zwei Jahren am Fellbacher Bahnhof am Nachmittag gegen 16 Uhr abgespielt hat. Zuvor ein großer Tumult, Geschrei und jede Menge Handgreiflichkeiten. Eine Situation, die Aufsehen erregt hat.

 

Der Vorfall fand Mitte Dezember 2017 statt

Wie konnte es zu dieser Eskalation der Lage kommen? Diese Frage zog sich durch die ganze Verhandlung im Waiblinger Amtsgericht, in der sich kürzlich vier Jugendliche wegen Widerstands gegenVollstreckungsbeamte verantworten mussten. Der Vorfall fand Mitte Dezember 2017 statt. Die vier Angeklagten – zwei junge Männer und eine junge Frau kommen aus Fellbach, einer aus Kornwestheim – schilderten, dass sie sich an diesem Nachmittag zufällig am Bahnhof in Fellbach getroffen hätten. Dann sei zunächst einer von ihnen von einer Polizeistreife aufgefordert worden, seinen Ausweis zu zeigen. Einer der jungen Leute wollte dann zum Bus, sei dann von einem Polizisten aber so kräftig festgehalten worden, dass seine Jacke zerrissen sei. Sie hätten schlichten wollen, dem anderen beistehen wollen, hätten sich dazwischen gestellt – zwischen ihren Freund und den Polizisten, berichteten die Angeklagten.

Es sei nur um eine Ausweiskontrolle gegangen

Nach einem Handgemenge seien sie schließlich zu Boden gedrängt und mit Handschellen gefesselt worden. Die Jugendlichen waren auch der Ansicht, dass die Polizei teils überreagiert und sie auch beleidigt habe. Gleichwohl räumten sie – nachdem sie sich nochmals mit ihren Anwälten besprochen hatten – ein, dass sie beleidigend und provozierend gegenüber den Beamten gewesen seien. Sie zeigten Reue und entschuldigten sich für ihr Verhalten. Es werde nicht wieder vorkommen, beteuerten sie in ihren Statements im Gerichtssaal. Die Polizisten, die als Zeugen geladen waren, stellten die Situation so dar, dass es zunächst eigentlich keine große Sache gewesen sei. „Wir hätten in fünf Minuten fertig sein können.“ Es sei nur um eine Ausweiskontrolle gegangen. Er habe einen der Jugendlichen zum Stehenbleiben aufgefordert und festgehalten. Der habe sich dann aber losgerissen. Als der Jugendliche von seinen Freunden abgeschirmt worden sei und es keine Chance gegeben habe, die Angeklagten verbal zu erreichen, sei die Stimmung „zu aggressiv gewesen und auf Konfrontation gegangen“. Dann habe er Verstärkung gerufen. „Denn ich kann ihn nicht einfach gehen lassen“, so der Polizist.

Der Richter sah den Vorfall „als beendete Episode“

Eine weitere Polizistin, die als Zeugin geladen war, schilderte zudem die verbalen Attacken und Beleidigungen der jungen Frau. Außerdem sei der Beamtin mit dem Knie in den Unterleib gestoßen worden. Bei einem Sturz zu Boden erlitt sie eine Prellung am Ellbogen. Außerdem war eine Passantin als Zeugin geladen, die den Vorfall beobachtet hatte. Sie beschrieb, dass einer der jungen Männer „verbal sehr auffällig“ gewesen sei und konnte sich noch genau an die ordinären Kraftausdrücke des Teenagers erinnern, die er „einige Male“ geschrien habe. „Es ist gut, dass sich alle entschuldigt haben“, sagte der zuständige Richter. Für ihn stand fest, dass sich die Jugendlichen gegen die Polizei gewehrt und die Beamten auch beleidigt hatten. Er hielt den jungen Erwachsenen, die zur Tat 17 beziehungsweise 19 Jahre als waren, zugute, dass sie alle beruflich Fuß gefasst haben, Ausbildungen in der Kfz-Branche und im Einzelhandel machen oder als Logistikmitarbeiter tätig sind. Der Richter sah den Vorfall „als beendete Episode“ der damaligen Teenager an. „Hätten Sie nur Ihren Ausweis gezeigt, wäre nichts passiert“, ermahnte der Richter. Er entschied das Verfahren einzustellen mit der Auflage eines „finanziellen Denkzettels“ von 400 Euro für jeden der Angeklagten.