Das Hamburger Landgericht verhandelt am 2. November mündlich über den Fall Böhmermann. Im sogenannten Hauptsacheverfahren geht es um die Unterlassungsklage Erdogans gegen das Schmähgedicht des Satirikers.

Hamburg - Das Hamburger Landgericht verhandelt am 2. November mündlich über die zivilrechtliche Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogans gegen den Fernsehmoderator Jan Böhmermann wegen dessen Schmähgedichts. Es handelt sich dabei um das sogenannte Hauptsacheverfahren.

 

In einem vorgelagerten einstweiligen Verfahren hatte das Gericht Erdogan im Mai teils Recht gegeben und die Wiederholung bestimmter Passagen untersagt. Mit einer Entscheidung noch am Tag der mündlichen Verhandlung sei nicht zu rechnen, erklärte das Landgericht am Montag in der Hansestadt weiter.

Sogenannte mündliche Verhandlungen dienen allgemein dazu, dass die Streitparteien den Richtern noch einmal ihre Position darlegen und mit dem Gericht die Rechtslage erörtern können.

Erdogan fordert Komplettverbot

Der ZDF-Moderator Böhmermann hatte Erdogan Ende März in einem in seiner Fernsehsendung verlesenen Schmähgedicht angegriffen. Erdogan erstattete Anzeige, die Bundesregierung stimmte einem möglichen strafrechtlichen Vorgehen zu, wofür sie in Deutschland teils heftig kritisiert wurde. Die Ermittlungen dazu übernahm die Staatsanwaltschaft in Mainz. Parallel ging Erdogan mit einer Unterlassungsklage gegen Böhmermann vor, um ihm jede Wiederholung des Schmähgedichts zivilrechtlich verbieten zu lassen.

Im einstweiligen Verfahren forderte er ein Komplettverbot, das Hamburger Gericht untersagte Böhmermann aber nur bestimmte Passagen. Auch im Hauptsacheverfahren fordert Erdogan nach Angaben des Gerichts ein Komplettverbot.