Von der Staatsanwaltschaft fühlte sich Andreas Renner (50) zeitweise regelrecht verfolgt. Auch nach dem Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Nötigung blieb der freigestellte Inspekteur der Polizei im Visier der Ermittler. „Es hört einfach nicht auf“, klagte er einmal.
Nun aber ist Renner vom Verdacht weiterer Straftaten befreit, jedenfalls in zwei von drei Fällen. Gegen ihn wird nicht länger wegen des Verbreitens pornografischer Inhalte und wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses ermittelt. Ende vorigen Jahres wurden die entsprechenden Verfahren eingestellt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft unserer Zeitung bestätigte. In beiden Fällen sei die Einstellung mangels Tatverdachts erfolgt, „da ein Tatnachweis nicht geführt werden konnte“. Die nach dem Freispruch eingeleiteten Ermittlungen wegen Bestechlichkeit dauern hingegen noch an.
Nacktbilder offenbar einvernehmlich verschickt
Beim Verfahren wegen Verbreitung pornografischer Inhalte ging es um Nacktbilder des Inspekteurs, die dieser an eine Polizeibeamtin geschickt haben soll. Einige dieser Fotos waren der Staatsanwaltschaft bereits Ende 2021 anonym übermittelt worden, kurz nach dem Bekanntwerden des Vorwurfs der sexuellen Nötigung. Renner habe sie an drei Frauen ohne deren Zustimmung übersandt, behauptete der bis heute unbekannte Informant. Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen wurden Ende 2022 mangels Tatverdachts eingestellt.
Ein neues Verfahren wegen des gleichen Vorwurfs kam in Gang, nachdem sich ein früherer Partner einer Polizistin während des Prozesses an Polizei und Justiz gewandt hatte. Durch einen Beweisantrag der Nebenklage wurde bekannt, dass er die Fotos offenbar im Jahr 2018 auf einem Rechner der Frau entdeckt hatte. Daraufhin stellte er Renner zur Rede: Dieser sei krank und solle sich dringend in Behandlung begeben. Der Inspekteur bat ihn eindringlich, die unrechtmäßig erlangten Bilder zu löschen: Diese seien „höchstpersönlich“ und nicht für Dritte bestimmt. In einem Schreiben an das Gericht stellte die Empfängerin klar, dass Renner ihr die Bilder mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung übermittelt habe. Strafbar ist die Verbreitung jedoch nur, wenn sie ohne Aufforderung oder Einverständnis erfolgt. Gleichwohl dauerte es noch mehr als ein halbes Jahr, bis die Ermittlungen jetzt eingestellt wurden.
Belastungszeuge im Visier der Justiz
Der Ex-Partner der Frau, die Renner bis heute freundschaftlich verbunden ist, geriet inzwischen selbst ins Visier der Justiz: Gegen ihn werde weiterhin wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes ermittelt, bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Hintergrund ist offenbar ein heimlich aufgenommenes Gespräch mit der Polizistin; dies soll er selbst offengelegt haben.
Die Ermittlungen wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses basierten offenbar auf einem anonymen Hinweis an die Justiz. Dabei ging es um einen verdeckten Ermittler des Landeskriminalamts, der als guter Freund des einstigen LKA-Präsidenten Ralf Michelfelder galt. Von den beiden kursierte innerhalb der Polizei ein Foto, das sie gemeinsam bei einem Polizeistammtisch auf dem Stuttgarter Weindorf zeigte. Dadurch drohte die sorgsam geschützte Identität des Geheimfahnders bekannt zu werden. Offenbar war Renner verdächtigt worden, das Bild an die Öffentlichkeit lanciert zu haben – ein Verdacht, der nun entkräftet ist.
Strafkammer konstatiert Bestechlichkeit
Weiterhin ermittelt wird hingegen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit. Dabei geht es um ein Telefonat, das der Inspekteur nach dem folgenschweren Kneipenabend mit der jungen Kollegin geführt hatte, die ihn der sexuellen Nötigung bezichtigt hatte. Wenn sie ihm privat verbunden bleibe, könne er ihre Karriere fördern, soll er dabei gesagt haben. Das Landgericht konnte dieses Gespräch aus formalen Gründen nicht berücksichtigen. Im Urteil stellte die Strafkammer jedoch eher beiläufig fest, die Äußerungen stellten ein „Vergehen der Bestechlichkeit“ dar. Wie sie dazu kam und ob sie alle Voraussetzungen für die Strafbarkeit geprüft habe, wollte ein Gerichtssprecher nicht erläutern. Man könne das Urteil nicht interpretieren, „es steht und spricht für sich“.