Fall fürs Arbeitsgericht Widerspruch um Abgang bei Ärztekasse

Der Sitz der Versorgungsanstalt der Ärzte in Tübingen Foto: Horst Haas

Ein gerade erst geholter Manager verließ das Pensionswerk rasch wieder – angeblich auf eigenen Wunsch. Nun aber klagt er vor Gericht gegen seine Kündigung.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Der Abgang eines gerade erst eingestellten Vize-Geschäftsführers bei der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt (VA) für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in Tübingen hat ein überraschendes Nachspiel. Obwohl die milliardenschwere Pensionskasse das Ausscheiden des für Kapitalanlagen zuständigen Managers Alexander Banik nach nur vier Monaten als einvernehmlich dargestellt hatte, gibt es darum nun einen Prozess vor dem Arbeitsgericht Reutlingen. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers ist dort eine Klage Baniks gegen eine Kündigung in der Probezeit von Ende Juli anhängig. Für den 2. September sei ein Gütetermin bestimmt, bei dem die Chancen einer Einigung ausgelotet werden.

 

Der Rechtsstreit steht im Kontrast zu Angaben der Versorgungsanstalt gegenüber unserer Zeitung. Ende Juli hatte der Geschäftsführer Volker Mattausch auf Anfrage berichtet, der erst seit April amtierende Banik beende seine Tätigkeit „aus persönlichen Gründen“ zum 30. September. Die Gremien der VA hätten sich mit diesen Gründen ausführlich befasst und „seinem Wunsch zugestimmt“. Näheres wurde auch deshalb nicht mitgeteilt, weil der Experte für Kapitalanlagen „größten Wert auf den Schutz seiner Privatsphäre“ lege.

Schriftliche Erklärung unterschrieben?

Auf eine Nachfrage zu der Kündigungsschutzklage blieb die Ärztekasse jetzt bei ihrer Darstellung. Es habe eine „mündliche und schriftliche Abstimmung“ gegeben, die Banik jetzt „wohl nicht mehr einhalten wolle“, schrieb der Vize-Geschäftsführer Claus Mietzner. Grundlage der „schriftlich fixierten Abstimmung“ sei eine schriftliche Erklärung gewesen, „die Herr Banik unterschrieben und an uns übermittelt hat“. Nachweislich sei es nicht so gewesen, dass die VA-Präsidentin Eva Hemberger „die Entscheidung der Aufhebung des Arbeitsvertrags in der Probezeit veranlasst“ habe. Zu weiteren Einzelheiten werde man sich besonders aus Gründen der Fürsorgepflicht nicht äußern. Zugleich wies Mietzner die Vermutung scharf zurück, Öffentlichkeit und Gremien könnten von der VA-Spitze falsch oder missverständlich informiert worden sein.

Banik selbst äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem Vorgang und den Gründen für die Kündigungsschutzklage. Er bestätigte auch nicht, dass er die von der VA genannte Erklärung unterschrieben habe. Damit bleibt es dem Arbeitsgericht vorbehalten, die Hintergründe seines Ausscheidens aufzuklären. Inwieweit diese bereits beim Gütetermin am nächsten Dienstag zur Sprache kommen, ist schwer abzusehen. Das Verfahren dürfte auch deshalb aufmerksam verfolgt werden, weil es bei der Ärztekasse in den vergangenen Jahren wiederholt Turbulenzen um Spitzenpersonal gab. Das Pensionswerk verwaltet ein Vermögen von etwa 17 Milliarden Euro, was ungefähr einem Viertel des Landeshaushalts entspricht.

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