„Dem schaut der Wahnsinn aus den Augen“, soll ein Richter damals im Prozess gegen Gustl Mollath gesagt haben. 2006 schickte das Landgericht Nürnberg-Fürth Mollath in die Psychiatrie. Ein damaliger Schöffe wirft dem Gericht nun Fehler in dem Urteil vor.

„Dem schaut der Wahnsinn aus den Augen“, soll ein Richter damals im Prozess gegen Gustl Mollath gesagt haben. 2006 schickte das Landgericht Nürnberg-Fürth Mollath in die Psychiatrie. Ein damaliger Schöffe wirft dem Gericht nun Fehler in dem Urteil vor.

 

Regensburg - Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath hat ein Schöffe aus einer früheren Verhandlung dem damaligen Gericht Fehler im Urteil vorgeworfen. Zudem berichtete der Zeuge am Montag vor dem Landgericht Regensburg von einer brisanten Aussage des damaligen Vorsitzende Richters des Landgerichts Nürnberg-Fürth über Mollath: „Dem schaut der Wahnsinn aus den Augen“, habe der Richter in dem Verfahren 2006 in einer Verhandlungspause den beiden Schöffen gesagt, sagte der 69-Jährige.

Mollath muss sich erneut wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten, weil er 2001 seine damalige Ehefrau misshandelt und eingesperrt sowie Dutzende Autoreifen zerstochen habe. In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth Mollath im Jahr 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und ihn stattdessen in die Psychiatrie eingewiesen.

Mollath habe in der Verhandlung 2006 einen verwirrten Eindruck gemacht, sagte der damalige Schöffe. So habe er seine Ex-Frau im Zeugenstand mit „Sie“ angesprochen und mitgeteilt: „Ich trete jetzt aus dem Rechtsstaat aus.“ Zu den Vorwürfen habe Mollath nichts gesagt, vielmehr habe er immer über angebliche Schwarzgeldgeschäfte der Bank seiner Ex-Frau reden wollen. „Der Vorsitzende hat dann gedroht: Wenn Sie noch einmal über die Schwarzgeldgeschäfte reden, werde ich sie aus dem Gerichtssaal verweisen.“

Der Zeuge sagte, fünf Jahre nach der Verhandlung habe er das Urteil gelesen und darin einige Fehler und Unstimmigkeiten festgestellt: Die Daten des Übergriffs und der Ort der Festnahme seien falsch. Außerdem sei in dem Urteil erstmals von Fausthieben die Rede und nicht wie im Attest von Schlägen mit der flachen Hand, betonte der Zeuge. Der damalige Vorsitzende Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth soll an diesem Donnerstag (17. Juli) aussagen.

Mann von Ex-Frau: Mollath aggressiv und verwirrt

Zuvor hatte der jetzige Ehemann von Mollaths Ex-Frau den Angeklagten als aggressiv und verwirrt bezeichnet. Bei einigen Begegnungen wäre die Situation beinahe eskaliert, sagte der 60-Jährige am Montag. Mollath habe ihn zweimal in der Öffentlichkeit bedrängt und zudem mit Faxen und Briefen bei seinem Arbeitgeber diskreditiert.

Der damalige Vorsitzende Richter und der jetzige Ehemann von Mollaths Ex-Frau kannten sich aus einem Handballverein. „Wir haben uns nach vielen Jahren 2006 erstmals bei der Verhandlung wiedergesehen und kurz Grüß Gott gesagt“, berichtete der 60-Jährige. Einfluss auf das Verfahren habe er in dem kurzen Gespräch nicht genommen. Zum damaligen Verhalten des Angeklagten sagte der Zeuge: „Herr Mollath hat bei der Urteilsverkündung seine damalige Ehefrau nur hasserfüllt angeschaut.“

Unterdessen wurde bekannt, dass Gustl Mollath am Silvestertag 2013 eine heftige Auseinandersetzung mit einer Frau gehabt hatte. Der Nürnberger soll im niedersächsischen Bad Pyrmont mit seiner Begleiterin auf dem Weg zu einem Konzert so heftig gestritten haben, dass nach Angaben der Nebenklage Passanten und ein Tankstellenbetreiber eingegriffen haben. „Dies soll das hemmungslose Verhalten des Angeklagten verdeutlichen“, sagte der Rechtsanwalt von Mollaths Ex-Frau. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stimmten seinem Antrag zu, die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Hannover zu diesem Fall herbeizuziehen. Mollath sagte, es habe „eine verbale Auseinandersetzung mit scharfen Worten“ gegeben, aber keine Handgreiflichkeiten.

Der jetzige Ehemann von Mollaths Ex-Frau sagte, Mollath sei als Einzelgänger und eifersüchtig bekannt gewesen. So habe er seiner damaligen Frau den Besuch des Faschingsballs ihres Arbeitgebers lediglich bis 14 Uhr genehmigt. Frau Mollath habe damals gesagt: „Es gab immer Ärger hoch zehn.“ Zudem habe er Sanierungen und Erneuerungen im Haushalt nicht erlaubt. Eine von Frau Mollath gekaufte neue Küche habe er im Keller gelagert. Der Prozess wird an diesem Dienstag fortgesetzt.