Das deutsch-französische Justizdrama um den Tod des Mädchens Kalinka geht weiter: Die französische Justiz hat die Beratung über die Aussetzung der Haftstrafe des Stiefvaters verschoben. Der Anwalt von Dieter K. kritisierte dies scharf.

Paris - Die französische Justiz hat die Beratung über die Aussetzung der Haftstrafe eines Deutschen verschoben, der wegen des Todes seiner Stieftochter Kalinka im Gefängnis sitzt. Das Pariser Berufungsgericht vertagte den Fall am Donnerstag auf den 28. September, wie der Anwalt des 82 Jahre alten deutschen Arztes Dieter K., Yves Levano, bestätigte. Er kritisierte den Aufschub scharf: „Es ist ein Jahr her, dass ein Experte seinen Zustand für unvereinbar mit der Haft beurteilt hat“, sagte Levano der Deutschen Presse-Agentur.

 

Der Fall ist ein deutsch-französisches Justizdrama. Dieter K. war in Frankreich Jahrzehnte nach dem Tod des Mädchens in Lindau am Bodensee zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Ein Gericht hatte im Dezember grünes Licht gegeben, die Haft aus gesundheitlichen Gründen auszusetzen, die Staatsanwaltschaft ging aber in Berufung. Das Berufungsgericht hatte eine weitere Expertise angefordert. Diese sei aber nicht zum festgelegten Termin vorgelegt worden, sagte Levano – deshalb die Verschiebung. „Da sind wir am Nullpunkt der Justiz.“

Die damals 14 Jahre alte Kalinka war 1982 tot im Haus ihres Stiefvaters gefunden worden. Die deutsche Justiz stellte die Ermittlungen aus Mangel an Beweisen ein. Zur Verurteilung in Frankreich kam es, weil Kalinkas leiblicher Vater den Mediziner 2009 in sein Heimatland entführen ließ. Dort wurde Dieter K. wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Richter und Geschworene sahen es als erwiesen an, dass er das Mädchen sexuell missbrauchen wollte und ihr ein Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze verabreichte. Der Mann selbst hatte stets seine Unschuld beteuert.