Wegen gesundheitlicher Probleme hat ein französisches Gericht die Haftsstrafe gegen den Stiefvater von Kalinka ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft will allerdings eine Haftentlassung des Deutschen verhindern.

Melun - Ein französisches Gericht hat aus gesundheitlichen Gründen die Haftstrafe des deutschen Arztes ausgesetzt, der wegen des Todes seiner Schwiegertochter Kalinka im Gefängnis sitzt. Die Staatsanwaltschaft von Melun südöstlich von Paris legte allerdings am Dienstag Berufung gegen die Entscheidung ein, wie die Behörde der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Der Fall ist ein deutsch-französischer Justizkrimi: Die damals 14-jährige Kalinka war 1982 tot im Haus ihres Stiefvaters Dieter K. in Lindau am Bodensee gefunden worden.

 

Die deutsche Justiz stellte die Ermittlungen ein, anders als die Ermittler in Kalinkas Heimatland. Ihr leiblicher Vater ließ den Mediziner 2009 nach Frankreich verschleppen, dort wurde dieser wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu 15 Jahren Haft verurteilt. Richter und Geschworene sahen es als erwiesen an, dass der Deutsche das Mädchen sexuell missbrauchen wollte und ihr ein Beruhigungsmittel sowie eine tödliche Spritze verabreichte. Der Mann selbst hatte stets seine Unschuld beteuert.

Der leibliche Vater des Mädchens äußerte sich im französischen Radiosender RTL entsetzt über die Entscheidung des Gerichts, die Strafe unter Auflagen auszusetzen. „Ich sehe das als totale Ungerechtigkeit“, sagte André Bamberski. Der Anwalt des heute über 80 Jahre alten Dieter K. war am Dienstag für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.