Blütenträume ade: Das Stuttgarter Landgericht hat einen Käufer von Falschgeld am Dienstag zu drei Jahren Haft verurteilt. Zwei weitere Beschuldigte kamen mit Bewährungsstrafen davon in Höhe von zwei Jahren und neun Monaten davon.

Stuttgart - In dem Verfahren um 155 gefälschte 50-Euro-Scheine hat das Landgericht den 21 Jahre alten Hauptangeklagten aus Stuttgart am Dienstag wegen gewerbsmäßiger Geldfälschung sowie Drogenerwerb und -handel zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Ein weiterer Beschuldigter im Alter von 20 Jahren erhielt zwei Jahre, ein 21-Jähriger neun Monate zur Bewährung. Das Verfahren gegen eine 21 Jahre alte Frau war schon zuvor gegen eine Geldauflage eingestellt worden.

 

Das Gericht habe sich damit für die „denkbar mildesten Strafen“ entschieden, so die Vorsitzende Richterin. Der Hauptangeklagte habe mit den Euro-Blüten seinen Ecstasy- und Marihuanakonsum finanzieren wollen. Nachdem er den 20 Jahre alten Computercrack, der das Falschgeld über dubiose Adressen im sogenannten Darknet des Internets beschaffte, kennengelernt habe, hätten beide eine fortlaufende Geschäftsbeziehung nach dem Motto „Falschgeld gegen Marihuana“ aufgebaut. Außerdem seien die 50-Euro-Blüten unter anderem auf dem Frühlingsfest für Wildwasserfahrten und Loskäufe verwendet worden.

Euro-Blüten aus dem Internet

Der Betrug flog im Mai auf, als Türsteher einer Diskothek die Blüten erkannten und die Polizei einschalteten. Diese fand bei der Durchsuchung der Wohnung des 21-Jährigen in Obertürkheim viele falsche Fuffziger und eine große Menge Marihuana.

Der zu drei Jahren Haft verurteilte Angeklagte ist nach Ansicht des Gerichts ein „richtiger Macher“. Trotz seines Drogenkonsums habe er viel und anerkannt gut als Stuckateur gearbeitet und viel Geld für die Meisterprüfung gespart. Der Blüteneinkäufer sei kein „Wahnsinns-Hintermann“, sondern ein Computercrack mit schwieriger Kindheit. Der „dritte Mann“ hat nach Ansicht des Gerichts nur eine „untergeordnete Rolle“ gespielt.