Es ist einer dieser modernen Mythen: Man muss nur oft genug Einspruch einlegen, dann bekommt man so gut wie jeden Strafzettel weg. So einfach ist es aber nicht.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Es ist einer dieser modernen Mythen: Man muss nur oft genug Einspruch einlegen, dann bekommt man so gut wie jeden Strafzettel weg, denken viele. So einfach ist es aber nicht. Bei der Verkehrsüberwachung und in der Bußgeldstelle kennt man die Masche: „Manche schreiben fünfmal, aber das bringt auch nichts“, sagt Joachim Elser, der Chef der Dienststelle. In anderen Worten: Begründete Einwände führen zum Erfolg. Allein durch das rege Verschicken von Schriftstücken wird kein Strafzettel unwirksam. Die Zahl der Einstellungen bewege sich nicht mal im Ein-Prozent-Bereich.

 

Schild an Behindertenparkplatz übersehen

Der Chef der Verkehrsüberwachung macht damit auch die Hoffnung einer Münchnerin zunichte, die vor Kurzem in Stuttgart war. Zusammen mit ihrer Tochter habe sie sich in Stuttgart in der Jugendherberge eingemietet, und es sei „alles ganz wunderbar“ gewesen, sagt Marina Brandmaier (Name geändert). Nur ein Ereignis habe ihren Besuch überschattet: Sie sei aus der Jugendherberge gekommen und ein Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung habe ihr einen Strafzettel ans Auto geklemmt. Schlimmer noch: „Die wollten meinen Wagen abschleppen lassen, ich konnte das gerade noch verhindern“, sagt die Münchnerin. Das Problem: Sie hatte ihren Wagen direkt vor dem Eingang der Jugendherberge auf einem der dort ausgewiesenen Behindertenparkplätze abgestellt. „Da war aber nur so ein kleines Schild, in München sind da immer ganz große Markierungen auf dem Boden", betont sie. Was sie noch mehr aufregt: Wenig später habe ein anderer Autofahrer auf dem gleichen Stellplatz geparkt, aber nur einen Strafzettel bekommen. „Den wollten sie nicht abschleppen mit der Begründung, dafür stünden gerade keine Kapazitäten zur Verfügung“, sagt Marina Brandmaier.

Abschleppen in Brandschutzzonen hat Vorrang

Das könne vorkommen, bestätigt Joachim Elser: „Beim Abschleppen haben sicherheitsrelevante Bereiche wie Brandschutzzonen höchste Priorität“, sagt er. Wenn also wegen solcher Einsätze alle Abschleppfahrzeuge unterwegs seien, würde ein Fall wie der in der Hausmannstraße eben hintangestellt.

Zur Sache mit dem, was im Volksmund Widerspruch oder Einspruch heißt, hat Elser ernüchternde Zahlen: Im vergangenen Jahr stellten seine Mitarbeiter im ganzen Stadtgebiet insgesamt 844 534 Strafzettel aus (2015 waren es 762 042). Aufgrund von Einlassungen der Fahrzeughalter, wie der berühmt-berüchtigte Widerspruch bei den Fachleuten heißt, müsse die Verwaltung pro Jahr nur zwischen 4000 und 6000 zurücknehmen, das sind gerade mal 0,5 bis 0,7 Prozent der ausgestellten Verwarnungen.

Überhaupt gehe es im ersten Schritt nur um Verwarnungen. „Wir haben ein sehr bürgernahes System. Wir stellen zunächst eine Verwarnung aus, um das Bußgeldverfahren erst gar nicht in Gang zu bringen“, so Elser. Zehn Tage habe der Verkehrsteilnehmer Zeit, bis der Fall an die Bußgeldstelle übergehe. In dieser Zeit könne er bezahlen und die Sache sei erledigt. Oder er könne sich mit einer Mail an die hinten auf dem Beleg aufgedruckte Adresse der Verkehrsüberwachung wenden. Häufig genannte Gründe, keinen Parkschein gelöst zu haben, seien zum Beispiel, man habe „nur mal kurz und furchtbar dringend“ zur Toilette müssen. Auch ein schmerzender Fuß, wegen dem man „nur eben ganz schnell“ vor dem Bäcker, der Bank oder der Apotheke habe anhalten müssen, werde oft genannt.

Nachvollziehbare Gründe wären zum Beispiel, wenn ein Taxifahrer auf einem Behindertenparkplatz stehe und vergessen habe, den Behindertenausweis des Fahrgastes sichtbar hinzulegen. Wer als Anwohner einmal vergesse, den Parkausweis ins Fahrzeug zu legen, komme beim ersten Mal auch noch ungeschoren davon. „Nicht aber, wenn es dauernd passiert“, sagt Elser.

In den ersten zehn Tagen muss der Bürger sich nicht rühren. Wenn der Fall an die Bußgeldstelle geht, kommt ohnehin noch die sogenannte Anhörung. „Auch bei uns heißt es Einlassung und nicht Einspruch“, stellt Thomas Benner, der Leiter der Bußgeldstelle, klar. Bei mehr als 1,2 Millionen Verfahren im vergangenen Jahr habe seine Stelle lediglich 88 526 Einstellungen verzeichnet. Zu den Verfahren zählen dabei auch Verstöße gegen das Ausländerrecht, Ordnungswidrigkeiten wie Schulschwänzerei oder falsch aufgestellte Werbeträger. Von den Einstellungen seien jedoch mit 87 626 die meisten Verfahren aufgrund von Regelverstößen im ruhenden Verkehr erfolgt, sagt Thomas Benner.