Habtom Andebrahan steht mit einem Strauß aus Luftballons am Frankfurter Flughafen. Es ist der 23. August, sechs Uhr morgens, die Infotafel in der Ankunftshalle zeigt an, dass der Flieger aus Äthiopien gelandet ist. Mit ihm sind zwei Menschen nach Deutschland gekommen, auf die Andebrahan sehr lange gewartet hat: seine Frau Tigsti Tesfalem und seine Tochter Sidona. Endlich strömen Passagiere durch die Türen, zuerst sieht er das junge Mädchen mit langen schwarzen Haaren, dann seine Frau, beide fallen ihm in die Arme. Elf Jahre haben die drei gebangt, ob ihr Wiedersehen je stattfinden wird; und trotz allem nie die Hoffnung auf ein Wiedersehen verloren. Dass dieser Moment kein Traum, sondern Realität ist, haben sie einigen engagierten Menschen in Böblingen zu verdanken, die sich für die Familie eingesetzt haben.
Jetzt sind alle im Garten von Sylvia Kontusch zusammengekommen, die Andebrahan und seine Familie als Patin des Freundeskreises Flüchtlingshilfe über viele Jahre hinweg begleitet hat. Schüchtern sitzen die Mutter und ihre Tochter am Tisch, Andebrahan, der im Gegensatz zu Tesfalem und Sidona Deutsch spricht, übersetzt Fragen und Antworten. Kontusch zeigt Videos vom Wiedersehen, sie hatte die Familie vom Flughafen abgeholt.
In Böblingen und Umgebung kennen viele Menschen das Schicksal des Eritreers Habtom Andebrahan und seiner Familie. Lange war unklar, wie diese Geschichte enden wird. Um all die Nöte, Hoffnungen und Kämpfe der Familie zu verstehen, muss man viele Jahre zurückgehen und wissen, unter welchen Umständen die Menschen in Ländern wie Eritrea leben.
Eritreer werden zum Militär gezwungen
In dem ostafrikanischen Staat werden Frauen und Männer zwischen dem 18. und 40. Lebensjahr zum Militärdienst gezwungen, sie dürfen das Land nicht verlassen, müssen ihre Pässe abgeben. Andebrahan wurde bereits 1999 mit 16 Jahren zwangsrekrutiert, um im Krieg zwischen Eritrea und Äthiopien an der Front zu kämpfen. 2011 wollen Habtom Andebrahan und die damals 17-jährige Tigsti Tesfalem heiraten, für die Feierlichkeiten nimmt der Soldat seine 40 Tage Heimaturlaub – und überzieht die Zeitspanne. Die Armee kennt keine Gnade, der junge Bräutigam wird abgeholt – ohne Mahnung, ohne Frist, wie es in Staaten mit geltenden Menschenrechten wohl der Fall wäre. Ohne Urteil kommt er in ein Militärgefängnis – tatsächlich handelt es sich um einen ausgedienten Schiffscontainer mit nur einem kleinen Fenster, der in der prallen Sonne steht.
In diesem Container ist es so eng, dass die 40 Gefangenen wie Ölsardinen nur auf der Seite schlafen können, so schildert es Andebrahan. Nach acht Monaten voller Ungewissheit und Angst nutzt er den Toilettengang zur Flucht ins Nachbarland Äthiopien. Zurück bleibt seine schwangere Frau, die er wenige Monate zuvor geheiratet hat. Für Andebrahan geht es weiter über den Sudan, Libyen und Sizilien, bis er im November 2014 nach Böblingen kommt.
Durch seine Flucht geraten auch Tesfalem und Sidona in Eritrea in Gefahr, stehen unter Beobachtung der diktatorischen Regierung und müssen, ebenso wie Andebrahans Mutter, mehrmals ins Gefängnis. 2017 gelingt dann auch ihnen im dritten Versuch die Flucht nach Äthiopien, wo sie erst in einem Flüchtlingscamp, später im Außenbezirk der Hauptstadt Addis Abeba leben. Sicher sind sie dort nicht. Auf den Straßen tobt ein Bürgerkrieg. Wären sie von präsidententreuen Eritreern, die in Äthiopien nach Geflüchteten Ausschau halten, entdeckt worden, hätte an dieser Stelle ihr Traum vom Ausreisen geendet. Das ist auch der Grund, weshalb eine Rückkehr nach Äthiopien für Andebrahan nie möglich war.
Nachdem Andebrahan 2016 in Deutschland als Flüchtling anerkannt wurde, beantragte er Familiennachzug und erhielt die Genehmigung. Seine Frau bemüht sich daraufhin bei der Deutschen Botschaft in Addis Abeba um ein Visum, vergeblich. Der Grund: eine gefälschte Heiratsurkunde, über die sich niemand bewusst war. Erst heute weiß das Paar, dass nicht nur ihnen, sondern einigen anderen eritreischen Paaren gefälschte Dokumente ausgestellt wurden. Auch dass ihr Personalausweis fehlt, der Tesfalem von eritreischen Behörden abgenommen worden war, bedeutet ein Hindernis.
Dass die Familienzusammenführung nun doch gelungen ist, haben sie auch dem auf Asylrecht spezialisierten Tübinger Anwalt Manfred Weidmann zu verdanken. Vor dem Berliner Verwaltungsgericht klagt er den Nachzug ein. Lange tut sich nichts, im September 2021 kommt dann der Brief, auf den alle gewartet haben. Das Verwaltungsgericht schlägt einen Vergleich vor: Die Familie lässt die Klage fallen, im Gegenzug erhält Tesfalem für sich und ihre Tochter das Visum. Geholfen hat hierbei sicher auch ein Berg an Dokumenten: Taufzeugnisse, die kirchliche Trauurkunde und sogar ein Gentest, der beweist, dass Sidona die Tochter der beiden ist.
Elf Jahre sind vergangen, in denen sich das Paar nie persönlich gesehen hat. Ein oder zwei Telefonate pro Woche oder – wenn die Internetverbindung stabil war – auch mal ein Videogespräch: Das musste genügen, um das Leben des anderen zu verfolgen. Während Tesfalem in Äthiopien nicht arbeiten kann, sitzt Andebrahan beim Real-Supermarkt in Böblingen an der Kasse, zudem arbeitet er bei der Daimler-Tochter LGI in der Logistik. Seiner Familie schickt er Geld und spart für Flugtickets nach Deutschland, immer in der Hoffnung, dass er diese irgendwann würde kaufen können.
Was macht die Trennung mit der Liebe?
Doch was macht das mit einer Liebe und einer Ehe, wenn man sich über so lange Zeit nicht sieht? Lässt sich überhaupt daran festhalten, trotz aller Hürden und Unsicherheiten? Diese Fragen wurden dem Paar – in seinen Augen grundlos – regelmäßig gestellt. Von Bekannten und selbst von der eigenen Familie. An ihrem Bund gezweifelt habe jedoch keiner von beiden. Manche Entwicklungen und Lebensereignisse im Leben des jeweils anderen wurden verpasst, zurückdrehen kann man die Zeit nicht.
„Jetzt geht unser Leben weiter, wir blicken nur nach vorne“, sagt Andebrahan. Bald wird Tesfalem an einem Sprachkurs teilnehmen, und schon ab September könnte Sidona eine Vorbereitungsklasse in der Schule besuchen. Darauf freut sich die Elfjährige ganz besonders, denn sie möchte sich mit den anderen Kindern möglichst bald auf Deutsch unterhalten können.
Flüchtlingsstatus
Asylrecht
Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik genießen politisch verfolgte Menschen Asyl. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht. Es dient in seinem Kern dem Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte, schützt aber auch das Leben und die Freiheit.
Flüchtling
Der Begriff wird zwar im Alltag vielfach als Synonym für geflüchtete Menschen genutzt, im Verständnis des Asylrechts umfasst er jedoch ausschließlich anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, also Personen, die nach Abschluss eines Asylverfahrens den Flüchtlingsschutz erhalten.
Habtom Andebrahan
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gewährte Andebrahan den unbefristeten Schutz aufgrund der Gefahr vor Verfolgung in Eritrea. Gewalt, unverhältnismäßige Strafverfolgung und die Verweigerung jeglichen Rechtsschutzes hätten Andebrahan bei einer Rückkehr nach Eritrea gedroht.