Auch in den kommenden zwei Jahren stellt der Bund den Ländern Mittel zur Verfügung, um die Qualität in Kitas zu fördern. Bundeseinheitliche Standards sind aber nicht vorgesehen. Der Entwurf liegt dieser Redaktion exklusiv vor.

Berliner Büro: Rebekka Wiese (rew)

Das Bundeskabinett hat am Dienstag das Gesetz zur Weiterentwicklung des Kita-Qualitätsgesetzes beschlossen, mit denen bestimmte Qualitätsmaßnahmen in der Kindertagesbetreuung gefördert werden sollen. Der Entwurf liegt dieser Redaktion exklusiv vor.

 

Damit stellt der Bund den Ländern für die Jahre 2025 und 2026 insgesamt 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Bisher legte das Gesetz zehn Handlungsfelder fest, für die die Bundesmittel eingesetzt werden können. Darunter ist zum Beispiel das Ziel, einen guten Betreuungsschlüssel in den Einrichtungen abzusichern oder die sprachliche Bildung zu fördern. In der neuen Fassung sind nun sieben statt zehn solcher Bereiche vorgesehen. Das Geld kann jetzt zum Beispiel nicht mehr dafür genutzt werden, die räumliche Gestaltung zu verbessern.

Familienministerin: Fokus auf Fachkräften

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte dieser Redaktion: „Es ist wichtig, dass es trotz knapper Kassen gelungen ist, für die kommenden zwei Jahre wieder rund vier Milliarden Euro für die Kitas bereitzustellen.“ Das Ziel seien gleichwertige Standards bei der frühkindlichen Bildung in allen Kitas. „Wir setzen dabei einen klaren Fokus auf das Thema Fachkräftegewinnung und -sicherung, weil daran die Verlässlichkeit der Kitas hängt für die Kinder, Eltern und das Fachpersonal,“ betonte Paus. Darauf aufbauen ließen sich alle anderen wichtigen Handlungsfelder entwickeln, zum Beispiel die bedarfsgerechte Betreuung oder stärkere Sprachförderung.

Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen legt das Gesetz keine bundeseinheitlichen Standards für die Kindertagesbetreuung fest. Aus Kreisen des Familienministeriums war dazu zu hören, dass die Länder signalisiert hätten, dass das derzeit nicht realisierbar sei, da die Ausgangsvoraussetzungen zu unterschiedlich seien. Auch die kommunalen Spitzenverbände hatten sich dagegen ausgesprochen, bundeseinheitliche Standards einzuführen.