Der Familienmord in Tiefenbronn kommt vors Schwurgericht. Ein Motiv ist nicht bekannt.

Tiefenbronn - Es war eine schreckliche Bluttat, die im Mai dieses Jahres, am Tag nach der Kommunalwahl, erschüttert hat. Ein mittlerweile 61 Jahre alter Unternehmer und Familienvater brachte seine 38-jährige Ehefrau und seinen achtjährigen Sohn um. Der elfjährige Sohn überlebte nur, weil er aus dem Haus in Tiefenbronn-Mühlhausen flüchten konnte. Nachbarn retteten ihn, riefen einen Notarzt und alarmierten den Rettungshubschrauber.

 

Jetzt erheben die Staatsanwälte in Pforzheim Anklage. „Mord in zwei Fällen in Tateinheit mit versuchtem Mord“ lautet der Vorwurf, der jetzt vor dem Schwurgericht des Landgerichts Karlsruhe verhandelt wird. Die wichtigste Frage allerdings konnten die Staatsanwälte nicht klären: Warum wollte der Mann erst seine Familie auslöschen und dann sich selbst umbringen? „Nein, den Grund für den erweiterten Suizid konnten wir nicht klären“, sagt Regina Schmid, die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Pforzheim. „Vielleicht kommt dazu in der Hauptverhandlung mehr ans Licht.“

Der Täter ist Ingenieur und Unternehmer und verdiente sein Geld mit der Vermietung von Praxisräumen und Medizingeräten zur Strahlentherapie. Auch das neue Strahlentherapie-Zentrum neben dem Leonberger Krankenhaus ist ein Investment des 61-Jährigen. Im Sommer hat das Zentrum eröffnet. Solche Praxen hatte er auch in Pforzheim und Böblingen. Wirtschaftliche Schwierigkeiten sind wohl nicht der Grund für die Bluttat.

Jahresüberschuss in Millionenhöhe

Die Bilanz des Unternehmens weist einen Jahresüberschuss in Millionenhöhe aus, die Eigenkapitalbasis ist solide, hatte die „FAZ“ recherchiert. „Die ambulante Strahlentherapie ist mittlerweile sehr lukrativ, die Hälfte der Therapien für Krebspatienten werden heute ambulant gemacht“, berichtete ein Universitätsmediziner dem Blatt. „Finanzenermittlungen haben wir auch durchgeführt“, erklärt die Staatsanwältin Schmid. „Wir konnten aber nichts finden, was dafür spricht, dass das ein Grund war.“

Dass der Mann der Täter ist, steht aber außer Frage. Er hatte selbst gestanden. Unterdessen veröffentlichte die Staatsanwaltschaft weitere Details zu dem schrecklichen Montagnachmittag in Mühlhausen, einem Teilort von Tiefenbronn mit 1700 Einwohnern. Demnach hatte der Mann seiner Frau und seinen Söhnen Alkohol und „benzodiazepinhaltiger Substanzen“ verabreicht. Das sind Beruhigungsmittel, die muskelentspannend und schlaffördernd wirken.

Staatsanwaltschaft: Schuldfähigkeit nicht beeinträchtigt

Mit einem Küchenmesser stach er auf seine Familie ein. Der ältere Sohn konnte flüchten und wurde lebensgefährlich verletzt mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht. „Die Anklageschrift geht vom Mordmerkmal der Heimtücke aus“, sagt die Staatsanwältin. Damit wäre es kein Totschlag, und der Mann würde zu einer längeren Haftstrafe verurteilt.

Denn die Staatsanwaltschaft geht nicht davon aus, dass die Schuldfähigkeit des Tatverdächtigen beeinträchtigt war. Er habe von Anfang an geplant, seiner Familie und sich selbst den Cocktail aus Medikamenten und Alkohol zu verabreichen und sich dann umzubringen.

Ob das stimmt, müssen nun Gutachter ermitteln und dann muss das Gericht entscheiden. Einen Termin, wann der Fall vor dem Schwurgericht Karlsruhe verhandelt wird, gibt es noch nicht. Die Staatsanwältin geht davon aus, dass der Fall noch im kommenden halben Jahr angesetzt wird.