Ehepartner oder Kinder: Die engsten Angehörigen von Flüchtlingen können nicht auf Dauer ausgesperrt bleiben, kommentiert StZ-Autor Reiner Ruf.

Stuttgart - Thomas Strobl berührt mit seinem Votum gegen den Familiennachzug für subsidiär geschützte Flüchtlinge ein heikles Thema. In der Tat handelt es sich um einen Personenkreis, der damit rechnen muss, dass er mangels direkter persönlicher Verfolgung Deutschland wieder zu verlassen hat. Zum Beispiel, wenn die Waffen in Syrien schweigen. Im Fall der Balkankriege verhielt es sich nicht anders: Hundertausende fanden in den 1990er Jahren in Deutschland Schutz, mussten dann aber zurück. Und ja, auch da hat Strobl Recht: Ist die Familie erst einmal da, ist der Anreiz zur Rückkehr geringer. Die Kinder gehen zur Schule, kicken im Verein – und werden dann abgeschoben.

 

Umgekehrt stellt sich aber auch die Frage, wie viele Jahre man Familien getrennt halten darf, deren einer Teil unmittelbarer Gefahr ausgesetzt ist. Zumal niemand weiß, wie es etwa in Syrien weitergeht. Das Grundgesetz stellt Ehe und Familie unter einen besonderen Schutz. Wer den Ehemann aufnimmt, kann Frau und Kind nicht auf Dauer fernhalten. Dazu kommt, dass eine schnelle Eingliederung zum Leitbild einer modernen Integrationspolitik gehört. Der Familiennachzug spielt bei der Zuwanderung eine große Rolle. Aber davon bilden Flüchtlinge nur einen Teil, von denen subsidiär geschützte Flüchtlinge wiederum nur eine Teilmenge darstellen.