Coronatest, Impfung, Quarantäne Das müssen Eltern beim Sommerurlaub beachten

Mit den Kindern in den Urlaub: Was muss man beachten? Foto: Adobe Stock/Tropical studio

Die Sommerferien beginnen. Wir erläutern, was Eltern bei Reisen nach Österreich, Italien, Frankreich, Spanien, Kroatien, Griechenland und innerhalb Deutschlands beachten müssen.

Stuttgart - Einreiseregeln ändern sich quasi täglich, und für Familien ist die Sache besonders kompliziert. Je nach Alter der Kinder gelten andere Vorschriften. Was muss man wo beachten? Benötigt ein Baby eine eigene digitale Einreiseanmeldung? Ab wann gilt eine Testpflicht? Und müssen Kinder vielleicht sogar in Quarantäne? Wir erklären, was man wo beachten muss.

 

Österreich

Wer aus Deutschland kommt und getestet, geimpft oder genesen ist, der darf einreisen und braucht auch keine Online-Anmeldung (Pre-Travel-Clearance). Es reicht übrigens die erste Impfung. Mitreisende Kinder unter zwölf Jahren brauchen keinen Test. Sonst gilt für sie alles, was für den Rest der Familie gilt, zum Beispiel Online-Registrierung und Quarantäne, falls man als Kontaktperson behördlich in Isolation geschickt wird. Die ist dann zu Ende, wenn sie auch für die Erwachsenen zu Ende ist.

www.austria.info/de/service-und-fakten/coronavirus-situation-in-oesterreich/einreise-nach-oesterreich

www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011574

Italien

Italien zieht gerade die Zügel an, der steigenden Infektionszahlen wegen. Deutsche Urlauber müssen geimpft, genesen oder getestet sein; das gilt ab 6. August auch für Restaurant- und Museumsbesuche. Die Testpflicht entfällt für Kinder unter sechs Jahren. Für alle gilt die Pflicht zur Online-Einreiseanmeldung; Kinder kann man aber einfach als Mitreisende auf die eigene Meldung schreiben.

https://app.euplf.eu/#/

www.dgc.gov.it

Frankreich

In 14 Tagen von zehn auf 180: Über Frankreich hat sich atemberaubend schnell die vierte Welle aufgebaut. Nicht geimpfte Reisende aus Deutschland, die älter als elf Jahre sind, müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR- oder Antigentest vorweisen. Darüber hinaus ist eine Selbsterklärung (déclaration sur l’honneur) auszufüllen. Der neue Gesundheitspass „pass sanitaire“ zum Eintritt in Restaurants, Kinos, Bahn und Flugzeug ist erst ab zwölf Jahren nötig; zwischen zwölf und 18 Jahren wird „eine gewisse Flexibilität angewandt“.

https://de.france.fr/de/nuetzliche-tipps/info-coronavirus-die-situation-in-frankreich

Spanien

Das Lieblingsbadeziel der Deutschen wurde am Dienstag (26. Juli 2021) zum Hochinzidenzgebiet erklärt. Geimpfte muss das nicht groß stören, weil für sie die Quarantänepflicht bei Rückreise nach Deutschland nicht gilt. Ihre ungeimpften Kinder müssen dagegen nach dem Urlaub in Quarantäne. Einreisen kann man nach Spanien aktuell sogar ohne Test. Es ist nur ein Online-Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, der daraufhin generierte QR-Code ist bei Einreise vorzuzeigen. Das gilt auch für Babys. Sollte Deutschland aus spanischer Sicht wieder Risikogebiet werden, müssten Kinder unter zwölf keinen Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen.

http://www.exteriores.gob.es/Consulados/HAMBURGO/de/Konsulat/Paginas/Articulos/NOT_Coronavirus-Bestimmungen-Einreise-nach-Spanien.aspx

Kroatien

In Kroatien ist die Region Zadar als Risikogebiet eingestuft. Zur Einreise ins Land berechtigen das digitale Covid-Zertifikat der EU (Grüner Pass), ein maximal 72 Stunden alter negativer PCR- oder 48 Stunden alter Antigentest oder eine Impf- oder Genesungsbescheinigung. Ohne Zertifikat dürfen Kinder unter zwölf Jahren einreisen, wenn wenigstens ein Elternteil eine solche Vorlage besitzt.

Lesen Sie aus unserem Plus-Angebot: Kroatien tritt auf die Notbremse

https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213

Griechenland

Im vergangenen Jahr noch das Musterurlaubsland, schwappt über Griechenland gerade die vierte Welle, sogar die 2020 noch wenig betroffenen Inseln wie Kreta hat es nun erwischt. An griechischen Flughäfen brauchen Ungeimpfte/Genesene einen PCR- oder Antigen-Schnelltest (max. 72 bzw. 48 Stunden alt) und ein spätestens bis 23.59 Uhr (griechischer Zeit) des Vortags abgesandtes Online-Formular auf der Webseite Travel.gov.gr. Kinder unter zwölf Jahren sind von beidem befreit. Bei Problemen hilft montags bis freitags von 9 bis 21 Uhr die Servicerufnummer 00 30 / 21 55 60 51 51.

https://travel.gov.gr/#/ PLF

https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/travel-and-covid/greece/index_de.htm

Deutschland

Ganz Deutschland ist „Uhu“ – die 7-Tage-Inzidenz liegt bundesweit unter 100. Deshalb greift die Corona-Notbremse des Bundes nirgendwo. Das bedeutet aber keine volle Reisefreiheit, sondern nur, dass stattdessen die lokalen und regionalen Regeln greifen. Einen Überblick darüber gibt der Tourismus-Wegweiser des Bundes im Internet: https://tourismus-wegweiser.de/.

Keine Quarantäne-Ausnahme für Kinder nach Urlaubsrückkehr

Auch mit der seit 28. Juli 2021 geltenden neuesten Einreiseverordnung des Bundes müssen ungeimpfte Kinder und Jugendliche in Quarantäne, wenn sie aus Virusvarianten- und Hochinzidenzgebieten zurückkehren. Das gilt aktuell z.B. für Spanien, Niederlande, Ägypten, Portugal und Zypern. Alle Hochinzidenzgebiete listet das Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Wo kann ich mich weiter informieren?

Beim Auswärtigen Amt (www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise)

Bei der Europäischen Union (https://reopen.europa.eu/de/)

Für Pauschalreisende: beim Reiseanbieter

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