Die Hästräger und Guggamusiker übernehmen in den nächsten Tagen das Regiment in den beiden närrischen Hochburgen des Landkreises Esslingen. Höhepunkte der fünften Jahreszeit sind die großen Umzüge am Wochenende.

Neuhausen/Wernau - Es ist wahrlich keine Übertreibung, Neuhausen und Wernau als die Fasnetshochburgen im Kreis Esslingen zu bezeichnen. Vom Schmotzigen Donnerstag bis zum Aschermittwoch geben in den beiden Kommunen die Narren den Ton an und gehen in den Endspurt der fünften Jahreszeit. An dieser Stelle soll auf die wichtigsten Termine eingegangen werden. Rund um das Fasnetstreiben gibt es aber ein buntes Programm mit vielen weiteren Veranstaltungen am Schmotziga Doschtig, am Ruaßiga Freidig, am Fasnetswochenende, am Rosenmontag und am Fasnetsdeischdig.

 

Los geht es an diesem Donnerstag mit der Übernahme der kommunalen Macht. Zunächst werden in Wernau von 9 Uhr an die Schüler von den Hästrägern und Guggamusikern befreit, ehe die Geesgassdeifel von 13 Uhr an den Narrenbaum stellen und den Bürgermeister Armin Ebl entmachten und mit Schokolade aufwiegen. Zuvor muss sich der Rathauschef aber noch in einem Wortgefecht mit dem Wernauer Till behaupten.

Die Hexen tanzen auf dem Schlossplatz

Auch in Neuhausen wird um 19.11 Uhr das Rathaus gestürmt, und der Bürgermeister Ingo Hacker muss den Hexen vorübergehend die Amtsgeschäfte überlassen. Sehr zur Freude der Neuhausener Hexen, die den Sieg mit einem ausgelassenen Tanz auf dem Schlossplatz feiern. Aber bereits morgens von 4.30 Uhr an werden die Neuhausener von den Waschlappen-Glunkern geweckt.

Ein Fasnetshöhepunkt sind in beiden Kommunen die traditionellen großen Umzüge am Fasnetswochenende. Bereits am Samstag um 14 Uhr starten in Wernau mehr als 3200 Hästräger und Guggamusiker von nah und fern und verbreiten närrische Stimmung unter den Tausenden von Besuchern am Straßenrand. Die Verwaltung betont, dass an diesem Tag zwischen 10 und 20 Uhr harte alkoholische Getränke in der Innenstadt tabu sind.

In Neuhausen setzt der lokale Narrenbund am Sonntag pünktlich um 13.33 Uhr die vielen bunten Gruppen in Marsch durch die Adenauer-, Kirch-, Markt-, Bahnhof- und Wilhelmstraße.

Spätestens am Fasnetsdienstag kommen die kleinen Narren voll auf ihre Kosten. In Neuhausen brechen sie um 13.33 Uhr in der Schlossstraße zu ihrem eigenen Umzug auf. Die kleinen Cowboys, Indianer, Clowns und Prinzessinnen lassen den Tag dann von 15.11 Uhr an bei der Kinderfasnet in der Egelsee-Halle ausklingen. In Wernau feiern die Kleinen am Dienstag von 14 bis 16.30 Uhr Kinderfasnet in der Stadthalle im Quadrium. Geboten werden ein Showprogramm und närrische Spiele.

Nach dem Fasnets-Begräbnis geht’s in die „Hölle“

Üblicherweise schmerzlich ist für die Narren der Abschied von der Fasnet. In Wernau wird das „Begräbnis“ von 20 Uhr an vor dem Quadrium begangen. Damit es einigermaßen erträglich wird, gibt es im Anschluss einen Ausklang in der alten Rathausgarage, auch „Hölle“ genannt. Die Neuhausener Narren feiern ihre Abschiedsparty gemäß dem Motto „Das war’s mal wieder“ am Fasnetsdienstag von 15.33 Uhr an im Saalbau. Doch wirklich getrauert wird erst am Aschermittwoch, wenn ab 10 Uhr an gleicher Stelle die Geldbeutel gewaschen und Kutteln gegessen werden.

Während der tollen Tage zeigt die Polizei erhöhte Präsenz

Kontrollen
Die Polizei kündigt an, sie werde im Zuständigkeitsbereich des Reutlinger Präsidiums während der tollen Tage Autofahrer „verstärkt kontrollieren“ und erhöhte Präsenz zeigen. In diesem Zusammenhang warnt sie nicht nur davor, sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer zu setzen. Es könne auch schlimme Folgen haben, wenn man aufgrund starker Alkoholisierung für andere zum Opfer einer Straftat werde oder sich selbst zu einer solchen hinreißen lasse, „die man nüchtern nie begehen würde“, heißt es in der Mitteilung der Polizei weiter.

Jugendschutz
Der Polizei zufolge wollen einige Kinder und Jugendliche in puncto Alkohol gerade während der Fasnet „alles ausprobieren, können aber oft die Folgen nicht abschätzen“. Deshalb seien auch die Erwachsenen in der Pflicht, Personen unter 16 Jahren nicht ohne die Begleitung Erziehungsberechtigter oder -beauftragter zu Faschingsbällen gehen zu lassen. Zudem sei für diese Altersgruppe „jeglicher Alkohol tabu“. Zwischen 16 und 18 Jahren dürfe zwar Wein, Sekt und Bier getrunken werden. Der Ausschank und das Spendieren von hochprozentigen alkoholischen Getränken – auch von Mix-Getränken und Alcopops – sei nur bei Volljährigen erlaubt.

Übergriffe
Insbesondere Frauen sollten sich vorsehen, nicht zu Opfern sogenannter K.-o.-Tropfen zu werden, warnt die Polizei. Sie empfiehlt, bei Feiern Getränke nie unbeaufsichtigt stehenzulassen und von Unbekannten oder flüchtigen Bekannten keine offenen Getränke anzunehmen. Die Polizei habe in diesem Zusammenhang während der närrischen Tage auch „mögliche sexuelle Übergriffe“ im Visier.