Endlich ist der Streit vorbei. Ariane Paulos (Name geändert) ist erleichtert. Vor zweieinhalb Jahren kam sie aufgrund einer Medikamentenverwechslung in Lebensgefahr. Dafür wurde ihr nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 28 000 Euro zugesprochen. „Ich bin froh, dass es rum ist“, sagt sie. Auch wenn die Beschwerden nicht ganz weg sind, die sie in der Folge der falschen Medikamentengabe bekam.
Die geplante Untersuchung wäre harmlos gewesen
Es wäre eigentlich eine vergleichsweise harmlose Untersuchung gewesen. Ein Diabetestest. Für diesen trinkt man eine Glucoselösung. Ariane Paulos ging in die zuständige Stuttgarter Arztpraxis, begab sich nach dem Aufruf in ein Untersuchungszimmer und bekam dort ein Fläschchen gereicht. Ein typisches braunes Apothekenfläschchen mit rotem Deckel und einem Aufkleber, wie man sie erhält, wenn Apotheken selbst Angemischtes oder Abgefülltes ausgeben. Die Patientin, damals 25 Jahre alt, bekam gesagt, sie solle die ganze Menge trinken. Das Problem: Statt 250 Milliliter Glucoselösung war in dem Fläschchen Methadon. Die Patientin erinnert sich, dass sie noch sagte: „Das kratzt aber im Hals“, aber in der Praxis habe das niemand als Grund zum Abbruch angesehen. Dann sei sie zusammengebrochen.
Anwalt: „Ihr Leben hing am seidenen Faden“
Die Sauerstoffsättigung im Blut fiel auf 39 Prozent. „Zehn Minuten länger, und sie wäre tot gewesen“, sagte ihr Anwalt im Gerichtssaal. Ariane Paulos kam ins Krankenhaus als Notfall und blieb dort zwei Wochen auf der Intensivstation.
Und nicht nur sie litt: Ihre Familie wurde auch geschickt. Die Polizei habe bei Verwandten in Köln geklingelt – sie war allein für einen Job nach Stuttgart gezogen – und überbrachte die Nachricht, die 25-Jährige liege „mit einer Überdosis“ im Krankenhaus. Das habe bei der Familie den Eindruck erweckt, sie habe Drogen genommen. Eine schreckliche Vorstellung für die Patientin.
Die Patientin litt unter einer posttraumatischen Belastungsstörung
Herzrasen, Übelkeit und Schlafstörungen sowie eine posttraumatische Belastungsstörung waren die gesundheitlichen Folgen, unter denen sie noch länger litt. Bis heute sind ihre Probleme mit dem Darm und Migräneanfälle geblieben. Mit der Migräne lerne sie umzugehen, man müsse die Auslöser kennen. Die Darmprobleme seien noch sehr belastend. Trotzdem ist sie jetzt „erst mal froh, dass das Gerichtsverfahren vorbei ist“. Das Schmerzensgeld teilen sich die Apotheke und die Arztpraxis auf – beziehungsweise deren Haftpflichtversicherungen. Den Löwenanteil mit 23 000 Euro muss die Apotheke zahlen, 5000 die Arztpraxis. Der Mitarbeiterin in der Praxis könne man keinen Vorwurf machen, denn es sei „fernab der Vorstellung, dass in der Flasche etwas anderes sein könnte“, stellte der Richter bei der mündlichen Verhandlung fest.
Zwar wollten die Beklagten erst noch weitere medizinische Unterlagen sehen, am Ende ging das Verfahren aber so aus, wie beim ersten mündlichen Termin angedeutet: Die Frau bekommt ihr Schmerzensgeld. Sie könne nun ein Stück weit abschließen – und sich auf ihre Gesundheit konzentrieren.
Die verwechselten Stoffe
Methadon
Methadon ist ein voll synthetisch hergestelltes Opioid. Das Ersatzmittel wird in der Substitionstherapie Heroinsüchtiger verwendet. Es gilt als wirkungsvoll und wurde deshalb 2005 in die Liste der unentbehrlichen Arzneimittel der WHO (Weltgesundheitsorganisation) aufgenommen.
Glucoselösung
Die Lösung wird eingesetzt, um zu überprüfen, ob eine Diabetes-Erkrankung vorliegen könnte. Man trinkt eine konzentrierte Lösung unter ärztlicher Aufsicht. Nach einem gewissen Zeitraum wird dann kontrolliert, wie der Körper auf den Zucker regiert – sprich ob die natürliche Regelung des Blutzuckerspiegels funktioniert. ceb