FDP-Abgeordneter Haag Wieder ein Wahlkämpfer im Feuerwehr-Dress
Wahlwerbung in Feuerwehr-Uniform ist eigentlich tabu. Nach dem Justiz-Staatssekretär Lorek fällt nun der nächste Kandidat damit auf: der Stuttgarter FDP-Mann Friedrich Haag.
Wahlwerbung in Feuerwehr-Uniform ist eigentlich tabu. Nach dem Justiz-Staatssekretär Lorek fällt nun der nächste Kandidat damit auf: der Stuttgarter FDP-Mann Friedrich Haag.
Feuerwehrleute genießen wahrscheinlich ein höheres Ansehen als Politiker. Der Erfolg ihres Wirkens zeigt sich schneller und unmittelbarer, zur Rettung von Menschen bringen sie sich sogar selbst in Gefahr.
Für Politiker, die in der Feuerwehr aktiv sind, stellt das in Wahlkampfzeiten eine Versuchung dar: Damit das positive Image auf sie abstrahlt, präsentieren sie sich den Wählern gerne in der Retter-Uniform. Doch das ist zumindest grenzwertig, wenn nicht tabu: Nur im dienstlichen Kontext, stellte das Innenministerium vor Jahren klar, darf der Dienstdress angelegt werden.
Zuletzt fiel der Justizstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) auf, weil er auf Plakaten und Prospekten in Feuerwehr-Uniform samt Helm posierte. Der passende Slogan: „Immer im Einsatz“. Als der Winnender Wehrmann auf die Rechtslage hingewiesen wurde, lenkte er rasch ein: Von seiner Homepage entfernte er das Motiv sofort, auch aus künftigen Flyern werde es getilgt.
Nun gerät auch der Stuttgarter FDP-Abgeordnete Friedrich Haag ins Blickfeld: In seinem Flugblatt steht er in voller Montur vor einem Einsatzwagen. Er sei seit seinem zehnten Lebensjahr ehrenamtlich bei der Freiwilligen Feuerwehr Degerloch-Hoffeld engagiert, sagt der 37-Jährige. „Das ist kein Wahlkampfaccessoire, sondern ein prägender Teil meines Lebens, den ich mit viel Herzblut betreibe.“ Er übernehme Verantwortung und wolle das sichtbar machen. Aber ist der Auftritt erlaubt? Die Auskunft zur Rechtslage an den Landtag habe er nicht gekannt, so Haag. Die Veröffentlichung des Bildes habe er „zuvor mit dem Dienstherrn abgestimmt“, genauer: mit der Feuerwehr der Stadt Stuttgart. Die bereits verteilten Flyer könnten nicht zurückgeholt werden, so Haag. Aber: „Für künftige Verwendungen werde ich die Situation neu bewerten.“