FDP-Antrag Klage gegen Schulden beendet
Die FDP wollte juristisch dagegen vorgehen, dass die Landesregierung die Schuldenbremse aufweicht. Nun nimmt sie den Antrag zurück.
Die FDP wollte juristisch dagegen vorgehen, dass die Landesregierung die Schuldenbremse aufweicht. Nun nimmt sie den Antrag zurück.
Der Versuch der FDP-Landtagsfraktion, gegen das milliardenschwere Finanzpaket des Bundes vorzugehen, ist juristisch abgeschlossen. Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Verfahren nun eingestellt – weil die FDP zuvor ihren Antrag selbst zurückgenommen hatte. Sie hatte ursprünglich verhindern wollen, dass Baden-Württemberg im Bundesrat den neuen Schuldenregeln zustimmt. Den Eilantrag dazu hatte das Gericht bereits am 20. März zurückgewiesen. Nun ist auch das Hauptsacheverfahren vom Tisch.
„Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass uns ein nachträglicher Erfolg vor Gericht nichts bringt“, erklärt Hans-Ulrich Rülke gegenüber unserer Zeitung. Das Gericht hätte bestenfalls feststellen können, dass das Vorgehen ohne Beteiligung des Landtages verfassungswidrig gewesen sei, so der Partei- und Fraktionschef der Liberalen im Land. Der Schaden wäre dadurch aber nicht behoben. Auf eine „Symbolpolitik, die eine fünfstellige Summe an Gerichtskosten auslösen würde“, wollte man verzichten.
Die FDP hatte auch in anderen Bundesländern versucht, dagegen vorzugehen, dass die entsprechenden Landesregierungen dem Entschluss im März dieses Jahres zustimmten. Vor Gericht waren sie – soweit absehbar – überall gescheitert. Die einzelnen Landesregeln unterscheiden sich im Detail voneinander, sodass eine Vergleichbarkeit nur bedingt gegeben ist.
In der Bundesratssitzung im März bekannte sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zwar ausdrücklich zur Schuldenbremse des Grundgesetzes, rechtfertigte deren Aufweichen dann aber mit der sich dramatisch ändernden Weltlage.